Antrag auf Offenlegung

Es besteht nach § 11 Abs. 6 des Saarländischen Archivgesetzes die Möglichkeit der Schutzfristenverkürzung. Dies bedarf der Einzelpfallprüfung und ist nur unter besonderen Bedingungen und Auflagen möglich. Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns per E-Mail (stadtarchiv@saarbruecken.de) oder über das nachfolgende Formular Kontakt auf:

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