Herbert Max (gen. Lucien) Jacob
Vita
Schneider
Jacob, Max Lucien Herbert, geb. 05.10.1919 in St. Wendel, verst. 20.05.1940 in St. Austrebert/Frankreich, Schneider, 1934 Emigration nach Frankreich, 1940 ziviles Kriegsopfer
(OdN-Akte) StAr SB V43/2-504 Antrag des Vaters
In der Anlage erlaube ich mir meinen Antrag auf Entschädigung wegen Ansprüche des Gesetzes der Wiedergutmachung zu übersenden.
Mein Sohn Herbert Jacob ist im Mai 1940 als wir auf der Flucht von Lille (Frankreich) Richtung Ärmelkanal waren, auf mir unbekannte Weise umgekommen. Sein Tod wurde mir erst zwei Jahre später mitgeteilt.
Da er zu der Zeit mein einziger Ernährer war, glaube ich ebenfalls einen Anspruch auf Entschädigung zu haben.
Ich habe in vorliegendem Antrag eine diesbezügliche Forderung nicht gestellt, da ich nicht weis, ob ich ein Anrecht darauf habe.
Wenn ja, bitte ich höflichst dies als Antrag zu betrachten und mit beiliegendem Todesschein an die zuständige Stelle weiterleiten zu wollen. (06.11.1950)
Bl. 13: Die dem Antrag beiliegende Bescheinigung der französischen Republik, dass der Sohn Lucien Herbert im Kampf gegen den Fasohismus gefallen ist, soll nur beweisen, dass Jacob sowie seine Söhne gegen den Nationalsozialismus eingestellt waren.
17.10.1951 Antragsberechtigt ist im vorliegenden Falle der Vater des verstorbenen Max Lucien Jacob jun., der Kaufmann Josef Jacob in Bahnhofstr. 31, der jedoch gem. § 9 (3) des WGG. nicht als unterhaltsberechtigter Hinterbliebener anerkannt werden kann, weil sein Einkommen lt. Angabe im Entschädigungsantrag v. 4.11.50 (siehe Akten des Ministeriums für Arbeit und Wohlfahrt C 799) schon im Jahre 1950 monatlich 75.000.- Frs. betragen hat.
26.01.1952 abgelehnt
Der Antragsteller beantragt die Anerkennung seines Sohnes Max Lucien Jacob jun., der am 22.5.1940 während der Emigration in Frankreich verstorben ist, als Opfer des Nationalsozialismus zu seinen Gunsten gem. §§ 1, 2 des WGG. v. 10.7.1951.
Die Kommission mußte diesen Antrag zurückweisen, da nach den getroffenen Feststellungen die Voraussetzungen des § 9 (3) des WGG. für eine Anerkennung des Antragstellers als unterhaltsberechtigter Hinterbliebener seines Sohnes nicht gegeben sind.
(Service historique de la Défense de Caen) victime civile
Notes
Vater JACOB Josya 06.10.1885 St. Wendel, Saar – 10.12.1968 Saarbrücken
Mutter Jacob Rosa geb. Ehrlich 16.05.1887 Friedberg, Hessen – 22.11.1964 Waldbreitbach, Neuwied, Pfalz
Bruder Jacob Hans Erwin (Jean) 06.09.1914 Friedberg, Hessen – 28.11.2006 Strasbourg, Alsace