Rosa Margarethe Judciewicz (Abel)
Vita
(LEA) Rosa Margarete Abel geb. Judciewicz gen. Weinberg 06.11.1921 Saarbrücken; k. [Jüdin]
Büroangestellte; Heiratsverbot, uneheliches Kind, Waisenrente für Kind
(Mk-M) k., Jude
Angestellte, ledig
Geb. – heute
Sbr. Untere Lauerfahrt
12.08.1937 Beethovenstr. 30
11.10.1937 Untere Lauerfahrt 1
21.04.1938 Karlsruhe
13.06.1938 Frankfurt a/M. Kreuznachstr. 52
von Aschaffenburg Fischergasse 4
10.11.1938 Sbr. Untere Lauerfahrt 1
28.03.1939 Wuppertal
04.05.1939 Wuppertal Ludendorffstr. 156 zugezogen
v. — " —
15.06.1942 Völklingen Hindenburgstr. 400
11.12.1942 Sbr. Untere Lauerfahrt 1
v. Westheim/Kitzingen
02.08.1945 S3 Untere Lauerfahrt 1
31.01.1945 Forbacherstr. 92
03.08.1950 Sbr. I Ebersteinstr. 15 (beide)
03.12.1954 Sbr. Ebersteinstr. 9 beide b. Siedl. Ges.
Eheschl. 29.10.1955 St.A. Sbr. 824/1955 m. Wilhelm August Abel 18.05.1920 Neufechingen, Kfm. Angest.
(Mk-M Ehem) Eheschl. 29.10.1955 St.A. Sbr.
03.12.1954 Frau n. Ebersteinstr. 9 /Ummeldung
18.01.1956 beide n. Homburg Erbach, Böcklingstr. Bl. 2 [Böcklinstr.]
20.01.1956 beide in dto zgz.
(OdN-Akte StAr SB V43/2-1190) Die Antragstellerin beantragt ihre Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus, weil ihr die Eheschliessung mit ihrem seit 1947 in russischer Kriegsgefangenschaft vermissten Verlobten Willi ABEL aus rassischen Gründen versagt worden war, wodurch sie vermögensrechtlich geschädigt wurde. Ausserdem macht sie geltend, dass im April 1942 aus gleichem Grunde ihr Arbeitsverhältnis bei der Fa. J.P. Bemberg gelöst worden sei. Aus der Bescheinigung des früheren Standesbeamten der Stadt Saarbrücken, Amtsrat i.R. ALT vom 23.05.1951 geht klar hervor, dass die beabsichtigte Eheschliessung wegen der damals bestehenden Rassegesetze nicht erfolgen konnte. Die Kommission hat daher auf Grund des festgestellten Sachverhaltes die Voraussetzung des § 1 (1) des WGG. vom 31.07.1948 als erfüllt angesehen und daher unter Aufhebung des Feststellungsbescheides vom 06.12.1948 die Antragstellerin als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt.
(Gutachten 04.01.1952) Aufgrund ihrer jüdischen Abstammung wurde Frl. Weinberg bei der Firma Bemberg, Wuppertal, im April 1942 entlassen. Nach ihren eigenen Angaben hatte sie einen monatlichen Lohn von 185.-- Mk. Sie hat also einen Lohnausfall von 37 Monaten à 3.700.-- Frs. Eine Entschädigung in dieser Form wird auch von hier befürwortet.
04.01.1952 Ansprüche im Gesamtbetrage von 466.900.-- Frs.
Notes
Keine Entschädigung da angeblich kein Schaden. Waisenrente für Kind.
Vater David Judciewicz gen. Weinberg 21.05.1890 Lechenich, Westfalen – 18.05.1935 Saarbrücken
Mutter Rosa Katharina gen. Weinberg geb. Mohr 12.02.1896 Neunkirchen, Saar – ; k.
Schwester NN Weinberg 31.10.1924 Malstatt-Burbach, Saarbrücken – 31.10.1924 Malstatt-Burbach, Saarbrücken
Schwester Erika Martha Judciewicz gen. Weinberg 21.08.1931 Saarbrücken –
Schwester Berta Josefine Judciewicz gen. Weinberg 17.05.1933 –
Sohn Dieter Weinberg 09.04.1943 Brebach, Saarbrücken; k.
Ehemann Wilhelm August Abel 18.05.1920 Neufechingen, Saarbrücken; ev., Kaufm. Angestellter
HA Saarbrücken 824/1955