Gertrud Koppel
Vita
Gertrud Koppel, geb. am 23. Februar 1924 in Hillegerscherg (Holland), gest. am 23. April 1940 in Weilmünster (Euthanasie, Staatliche Heilanstalt Weilmünster)
17.07.1915 von Wiesbaden nach Sbr. Kanalstr. 1
01.08.1915 nach Johannisburg
unheilbar geistig zurückgeblieben, schon längere Zeit vor ihrem Tod an Rippenfellentzündung erkrankt (...) und die Mutter der Klägerin [die Klägerin?] am 08.04.1940 darüber unterrichtet wurde, daß bei der Tochter der Klägerin eine Verschlechterung des Zustandes mit ernster Lebensgefahr eingetreten sei. (...) läßt es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß ihre Tochter (...) eines natürlichen Todes verstorben ist.
in Sterbeurkunde Weilmünster 454/1940 als katholisch
(Mk) Vater: Rel: keine
eigene Mk: diss., ledig
01.01.1930 - Kanalstr. 1
09.07.1930 n. Trier (Kranenstr. 1 Helenenhaus)
Am 08.04.1937 in die Heil- und Pflegeanstalt St. Valentinushaus in Kiedrich/i. Rhg. aufgenommen.
(LEA) 28.04.1938 St. Valentinos House, Kiedrich i. Rhg. bittet die Eltern, die nichtarische Tochtern andernorts unterzubringen
von der Großmutter mütterlicherseits mangels Alternativen im Mai 1928 in Heil- und Pflegeanstalt Merzig, Saar untergebracht
ohne Wissen der Eltern nach Weilmünster verlegt [verm. Evakuierung nach dem 03.09.1939]
[Bericht der Großmutter Mügge über Besuch dort deutet auf Hungertod hin]
Oberstaatsanwalt: "Im übrigen ist hier bekannt, dass Weilmünster keine Tötungsanstalt war und das das sogenannte Euthanasie-Programm im hiesigen Bezirk erst im Januar 1941 in der Tötungsanstalt Hadamar anlief." (31.07.1961)
Notes
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