Leo Chaim Bell-Dzwonicki
Vita
SAL: Auswanderung; keine beweiskräftigen Unterlagen beigebracht
(Mk) Volontär > Kfm., mos., ledig
von Metz
21.08.1930 Parallelstr. 39
06.09.1930 Am Ludwigsplatz 13 bei Hoch
21,10,1930 St. Joh. Markt 16
10.12.1930 unbek.
(OdN-Akte) StAr SB V43/2-74
1950 wh. Saarbrücken 2, St. Wendelerstr. 40
15.03.1950 vorläufige Anerkennung
02.07.1951 Ablehnung:
Der Antragsteller stützt seinen Antrag auf Anerkennung als Opfer
des Nationalsozialismus auf die Behauptung, dass er Anfang 1935
aus rassischen Gründen emigriert und im Zusammenhang damit vermögensrechtlich geschädigt worden sei. Unterlagen hierüber sind
jedoch trotz Aufforderung nicht beigebracht worden. Aus der beige-
zogenen Meldeblattabschrift des Zentraleinwohnerneldeamtes Saar-
brücken geht jedoch hervor, dass B. am 10. 12. 1930 nach unbekannt Verzogen und im Mai 1948 hier wieder zur Anmeldung gelangt ist. Die Kommission musste daher den vorliegenden Wiedergutmachungsantrag als unbegründet zurückweisen.
Notes
vgl. Anna Rahel Dzwonicka 05.02.1907 Szczuczyn, Polen; Schwester?