Erich Oppenheimer

State:
Persecution-related death
Gender:
male
Maiden name:
Not known
So called:
-
Alias:
-
Date of birth:
21. Juni 1902
Birthplace:
Residence:
Place of persecution:
Not known
Date of death:
15. Mai 1944
Deceased in:
LEA file number:
Spouse:
Not known
Date and place of marriage:
Not known
Mother:
Not known
Father:
Not known
Siblings:
Not known
Children:
Not known
*Hidden due to legal regulations

Vita

(Mk) Oppenheimer, Erich 21.06.1902 Dortmund
StA: Preußen
isr., ledig, Pflegekind > Bankbeamter
von Kaiserslautern
06.09.1909 Bahnhofstr. 49 (Anz)
18.07.1911 Sulzbachstr. 22 (Anz)
14.07.1918 Bahnhofstr. 80
08.01.1918 Frankenthal 14.07.1918
09.09.1918 Frankenthal 22.12.1918
06.01.1919 Frankenthal 15.04.1919
28.04.1919 Frankenthal 08.07.1919
09.09.1919 Frankenthal 20.12.1919
08.01.1920 Frankenthal 09.07.1920
04.08.1923 Kronprinzenstr. 20 b/Angel
16.02.1924 Am Homburg 58
01.03.1924 Bahnhofstr. 80
27.04.1928 n. Berlin SW
20.07.1928 Bahnhofstr. 80 (Jacob)
01.08.1929 Mannheim
von Mannheim, Tattersallstr. 11
15.11.1929 Bahnhofstr. 80 (jakobs)
15.01.1931 Nassauerstr. 13 (Lange)
17.03.1931 Kaiserstr. 2a (Schneider)
01.04.1931 Dudweilerstr. 105 Steeg
05.12.1931 Eisenbahnstr. 25 Trautmann
06.04.1932 Bahnhofstr. 80 Jakob
25.08.1933 auf Reisen / v. Straßburg
13.02.1934 Bahnhofstr. 80
26.02.1934 auf Reisen
v. Straßburg
15.07.1934 Hohenzollernstr. 49
10.08.1934 auf Reisen
v. Straßburg
01.09.1934 Bahnhofstr. 34
j. Adolf Hitlerstr. 58 > 49
(Mk-M) Oppenheimer, Erich 21.06.1902 Dortmund
isr., ledig, Bankbeamter
v. Kaiserslautern
06.09.1909 Sbr. Bahnhofstr. 49
[nachf. übereinstimmend mit (Mk)]
01.09.1934 v. Straßburg
Sbr. Adolf Hitlerstr. 47/49
12.01.1936 Unbekannt
(GSP) Oppenheiemr, Erich geb. 21.06.1902, led., mos.
wh. Bahnhofstr.
Adolf Hitlerstr. 80 > 95
Nr. 807 Vertretungen in Texilwaren 31.05.1924 – 25.10.1924
bis März 1930 b/ Simon & Bloch lohnsteuerpfl. seitdem ohne Erwerb
Nr. 36 derselbe, seit Juli 1931 Nauwieserstr. 13 b/Lange
seit März Bahnhofstr. 80 > Adolf Hitlerstr. 95
Vertretung in Herrenartikel und Textilwaren 01.01.1931 – 31.08.1932, kein Nachf.
Nr. 52 Oppenheimer, Erich geb. 21.06.1902, l., isr.
wh. Bahnhofstr. 80 > Adolf Hitlerstr. 95
Aufsuchen? von Bestellungen auf Erzeugnisse der Leinen- u. Wäschefabrikation
wh. u. Niederl. Dudweilerstr. 14 28.02.1935 – 15.08.1935
Am 15.08.1935 nach Toulouse verzogen.
(ML) Erich Oppenheimer
21.06.1902 in Dortmund / - / Westfalen
Verfolgungsgrund: rassisch
Gestorben an den Folgen der NS-Verfolgung
Todesdatum: vor 08.05.1945
Aufenthalt: Frankenthal / Frankenthal / Stkrs. Frankenthal / Land Bayern / Deutsches Reich
Aufenthalt: Dortmund / Dortmund / Stkrs. Dortmund / Provinz Westfalen / Deutsches Reich
Aufenthalt: Saarbrücken / Saarbrücken / Stkrs. Saarbrücken / Saarland / Deutsches Reich
Emigration nach: France
Deportation 15.05.1944
Deportiert ab: Drancy (Transit Camp)
Zielort der Deportation: Kowno (Kauen), Ghetto
(GB-BA) Oppenheimer, Erich
geboren am 21. Juni 1902
in Dortmund/Westfalen
wohnhaft in Dortmund und in Frankenthal / Frankenthal und in Saarbrücken
Emigration Frankreich
(RS) Drancy, Transport No. 73
(MS) Erich OPPENHEIMER 21/06/1902 DORTMUND
Profession : Représentant
Numéro de convoi :N°73
Date de départ du convoi :15/05/1944
Lieu de départ du convoi : Drancy
Camp de destination :Kaunas et Reval (Tallinn)
Matricule d'internement :21308
(MS) Erick OPPENHEIMER
Adresse : 4, rue Lacanal, TOULOUSE
Département : 31
Date d'arrivée à Drancy : 07/05/1944
Lieu d'internement : Drancy
Carnet de fouille no. 128
recu no. 3659:
recu la somme de cinquante frs. 50 ct.
Drancy, le 7 Mai 1944

Notes

(RS) Vater Leopold Oppenheimer
Seine Pflegeeltern waren "sicher"
JAKOB Moritz * 23.10.1876 Brücken, gest. 24.01.1963 Landau, und
ADLER Clara * 08.10.1879 Lingenfeld.
Die Mk von deren Sohn JAKOB Ernst * 03.12.1904 weist erstaunliche Parallelitäten zu den frühen Daten beim Pflegebruder auf.

Biography

(SZ) Ein Sittlichkeitsverbrecher.
Am 13. August 1935 wurde der 32jährige Jude Erich Oppenheimer, der hier, Dudweiler Straße 14 ein Krawattengeschäft betreibt, festgenommen. Er hat durch unzüchtige Handlungen besonders seinem Personal gegenüber wiederholt in schamlosester Weise öffentliches Aergernis erregt und zur Unzucht aufgefordert. Einzelfälle sind bis zum Jahre 1934 nachweisbar. Schon im März d. J. schwebten Ermittlungen gegen Oppenheimer, da ein 21-jähriges Mädchen aus Lothringen, das sich hilfesuchend an ihn gewandt und das er zur Nachtzeit bei sich beherbergt hatte, am nächsten Tage einen Selbstmordversuch unternahm. Damals konnte eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen werden. Das Geschäft wurde aus Gründen der Sicherheit polizeilich geschlossen. Bei der Festnahme des Oppenheimer und bei seinem Abtransport kam es zu lebhaften Kundgebungen des Publikums. Durch Heranziehung von SA- und SS-Männern zum Schutze des Festgenommenen konnte verhütet werden, daß die berechtigte Empörung der Volksgenossen sich handgreiflich auswirkte. Das disziplinierte Verhalten des Publikums ist hierbei besonders hervorzuheben.
Q: Saarbrücker Zeitung 14.08.1935

(SZ) Der Fall Oppenheimer.
Der Fall des Juden Erich Oppenheimer in Saarbrücken,
der am Dienstagmittag vorläufig festgenommen wurde, weil er sich in schamlosester Weise an deutschen Frauen  und Mädchen vergangen und vor allem gegen den § 183 Str. Pr. Ordn. verstoßen hat, hat in weiten Kreisen der Bevölkerung Empörung ausgelöst. Die Ermittlungen, die allein von der Kriminalpolizei durchgeführt wurden und die auch jetzt noch nicht abgeschlossen sind, haben Dinge ans Tageslicht gefördert, die geradezu unglaublich sind und beweisen, daß die Empörung des Volkes durchaus berechtigt ist. Das Verhalten, das Oppenheimer
in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber seinem weiblichen Personal gegenüber an den Tag legte, zeugt von einem moralischen Tiefstand der Sittlichkeitsauffassung, wie ihn selbst erfahrene Kriminalisten seit Jahrzehnten nicht  erlebt haben. Die Zeugenvernehmungen haben Vorfälle zur Kenntnis gebracht, die jedem Volksgenossen unbegreiflich erscheinen müssen. Oppenheimer hat es verstanden, die große Not, in der sich viele befanden, sich nutzbar zu machen, lediglich um seinem Trieb nachzugeben. Bei seiner Festnahme, die schon aus dem Grunde erforderlich war, weil einmal Verdunklungsgefahr, zum anderen dringender Flucht verdacht vorlag, hat er auf Vorhalt der Zeugenaussagen ohne weiteres zugegeben, sich in dieser schamlosesten Weise vergangen zu haben, ja er erweiterte sein Geständnis noch. Das Verfahren gegen Oppenheimer wird seinen Gang nehmen, er wird sich wegen des Vergehens gegen § 183 zu verantworten haben, der feststellt: „Wer durch eine unzüchtige Handlung öffentliches Aergernis erregt hat, wird mit Gefängnis bestraft. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden."
Man wird nunmehr in ausländischen, Deutschland übelwollenden Kreisen, versuchen, das bekannte römische Abkommen heranzuziehen. Es kann nicht ausdrücklich genug festgestellt werden, daß der Fall Oppenheimer ein rein krimineller ist, auf den das römische Abkommen unter keinen Umständen herangezogen werden kann.
Q: Saarbrücker Zeitung, 16.08.1935