Hugo Heinrich Hertz

statut:
Pas de connexion suffisante avec la Sarre
le genre:
masculin
Nom de naissance:
Not known
Appelé:
-
Alias:
-
Date de naissance:
18. September 1898
Lieu de naissance:
Domicile:
Not known
Lieu du dommage survenu:
Not known
Date de décès:
28. Juni 1940
Décédé(e) à:
Numéro de dossier LEA:
Conjoint:
Not known
Date et lieu de mariage:
Not known
Mère:
Père:
Frères et sœurs:
Enfants:
Not known
*En raison de dispositions légales, les données du conjoint ne seront pas divulguées

Vita

(RS) Heirat 30 Aug 1930 Worms: Erna Ottenheimer(1908–1941)
(PS) Nr. 119 b) Schreiben des Präsidenten der Reichsschrifttumskammer an Hugo Hertz in Frankfurt/Main, Herderstraße 37*, vom 22. Juli 1935
Landesamt für die Wiedergutmachung Stuttgart: ES 10 110 Bl. 73 Anlage 10 - Abschrift
Zu meinem Bedauern muß ich Ihnen mitteilen, daß ich Ihre Aufnahme in die NS-Reichsfachschaft Deutscher Werbefachleute und damit in die Reichsschrifttumskammer ablehnen muß. Nach dem Willen des Führers und Reichskanzlers soll die Verwaltung des deutschen Kulturgutes nur geeigneten und zuverlässigen Volksgenossen im Sinne des § 10 der ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vorbehalten sein. Bei der hohen Bedeutung geistiger und kulturschöpferischer Arbeit für Leben und Zukunftsentwicklung des deutschen Volkes sind zweifellos nur die Persönlichkeiten geeignet, eine solche Tätigkeit in Deutschland auszuüben, die dem deutschen Volke nicht nur als Staatsbürger, sondern auch durch die tiefe Verbundenheit der Art und des Blutes angehören. Nur wer sich aus der rassischen Gemeinschaft heraus seinem Volke verbunden und verpflichtet fühlt, darf es unternehmen, mit einer so tiefgreifenden und folgenschweren Arbeit, wie sie das geistige und kulturelle Schaffen darstellt, einen Einfluß auf das innere Leben der Nation auszuüben. Durch Ihre Eigenschaft als Nichtarier sind Sie außerstande, eine solche Verpflichtung zu empfinden und anzuerkennen. Ich muß Ihnen daher die Zuverlässigkeit und Eignung, die die Voraussetzung für eine Mitgliedschaft bei der Reichsschrifttumskammer geben, absprechen und auf Grund des § 10 der genannten Verordnung eine Aufnahme in die NSRDW, die für die zuständige Fachschaft der Reichsschrifttumskammer, ablehnen. Sie dürfen daher als Werbefachmann vom 1. Oktober 1935 an nicht mehr tätig sein. Der Verstoß oder die Umgehung dieses Verbots zieht Strafen nach sich.
*Hugo (Heinrich) Hertz, geb. 18. 9. 1898, stammte aus Worms und verzog 1936 nach Bonfeld Kr. Heilbronn, von wo seine Frau gebürtig war. In der sog. Kristallnacht 1938 wurde er in seiner Wohnung in Bonfeld so schwer mißhandelt, daß er nach anderthalbjährigem Siechtum im Jüdischen Krankenhaus Frankfurt am 28. Juni 1940 starb. Seine Frau und seine beiden 1932 bzw. 1933 geborenen Kinder wurden am 1. Dezember 1941 von Bonfeld aus über Stuttgart nach Riga deportiert und später ermordet.
Q: (PS) Band I, S. 135-36
(ML) Hugo Hertz
Geburtsdatum:18.09.1898 in Worms
"Rasse": JJJJ
Verfolgungsgrund: rassisch
Gestorben an den Folgen der NS-Verfolgung
Todesdatum: 28.06.1940
17.05.1939 Adolf-Hitler-Str. 3, Bonfeld / Heilbronn / Land Württemberg / Deutsches Reich
(GB-BA) Hertz, Hugo
geboren am 18. September 1898
in Worms/Hessen
wohnhaft in Worms und in Bonfeld
Todesdatum 28. Juni 1940
Todesort Frankfurt a. Main

Remarques

(RS) Vater Karl Heinrich Hertz 1861–1934
Mutter Rosalie Hertz geb. Stein 1873–1955
Geschwister:
Hermann David Hertz 1897–1984
Johanna Barbara Hertz 1902–1970
Ehefrau Erna Hertz geb. Ottenheimer 1908–1941
Kinder:
Inge Hertz 1932–1941
Friedrich Hertz 1933–1941