Karl Heinz Wagner
Vita
Kaufmann
(Mk-M) Kaufmann, evg., ledig > verh.
1. Zuzug
05.07.1945 v. K.Z.L. Mauthausen
(Lager Ebensee
n. Nauwieserstr. 48
27.02.1946 n. Sbr. 6, Verdistr. 14 (Frau)
Ehe geschl.am 28.12.1949 Saarbrücken
19.12.1950 Sbr. 3, Nauwieserstr. 48 (Frau) b. Ehemann
06.10.1951 Schafbrücke/Saar
alle Grumbachtalweg 30
20.03.1956 v. dto. n. Sbr., Arndtstr. 5
H.W. alle b. Erna Hopf
Gisela 26.05.1961 in Boppard, Marienberg mit 2. W. zugez.
Alle 03.10.1961 in Schafbrücke
Grumbachtalweg 30 zugez. mit II. W.
alle
01.07.1969 n. Sbr. 2, Sonnenhügel 15
(Odn-Akte StAr SB V43/2-1169) gel. Textilkaufmann
zuletzt Abteilungsleiter
jetzt kaufm. Angestellter
verhaftet 28.11.1942 in Wohnung in Köln, wegen tätiger Hilfe an Juden, keine Anklage, keine Verurteilung
28.11.1942 – 30.04.1943 Inhaftierung Köln
01.05.1943 – 09.05.1945 KL Auschwitz und KL Mauthausen
Bl. 4 von November 1942 [sic] bis Mai 1945 im Konzentrationslager Auschwitz inhaftiert aus politischen Gründen
01.04.1946 angest. Central-Garage Saarbrücken
OdN-Anerkennung 26.10.1948
Gutachten 27.01.1951: Der Antragsteller wurde als Halbjude und wegen Beherbergung von Juden am 22.12.1942 durch die Gestapo verhaftet und war bis zum 09.05.1945 inhaftiert, also insgesamt 30 Monate.
Für die Zeit der Inhaftierung macht Wagner einen Verdienstausfall in Höhe von 6.400.-- Mk geltend. Wie aus einer dem Antrag beigefügten Bescheinigung der Firma Lagner & Sternberg, Köln, hervorgeht, hatte der Antragsteller bis zu seiner Verhaftung einen monatlichen Verdienst von 165.-- Mk, was für 30 Monate einen Verdienstausfall von rd. 4.950.-- Mk ausmachen würde. Hierbei ist die Aufstiegsmöglichkeit nicht berücksichtigt.
Des weiteren gibt W. an, dass er bei seiner Verhaftung im Besitz einer komplett eingerichteten 3 Zimmer-Wohnung war. WENN auch W. zur damaligen Zeit erst 25 Jahre alt war, so sind diese Angaben doch durch eine eidesstattliche Erklärung des Herrn Goldschmidt, architekt aus Köln, erwiesen. Es sei hierbei bemerkt, dass dieser Herr Goldschmidt der Sohn des Vorsitzenden der Synagogengemeinde in Köln ist. Wie aus dieser eidesstattlichen Erklärung weiter erischtlich ist, wurden die Möbel des Wagner nach seiner Verhaftung durch die Gestapo beschlagnahmt, so dass in diesem Falle die gesetzliche Höchstsumme von 100.000.-- bzw. 50.000.-- ffrs. in Vorschlag gebracht werden kann.
Ansprüche im gesamtbetrag von .890.760.-- ffrs.
19.03.1951 Ratenzahlung in Höhe von 138.000 ffrs.
(TA) Kaufmann, evangelisch, verheiratet
wh. Saarbrücken, Sonnenhügel 15
verst. im Evangelischen Krankenhaus, Großherzog-Friedrich-Str. 44
(SFA) Erdbestattung Waldfriedhof, Saarbr. 5
(LVR) Karl Heinz Wagner (geboren am 22.9.1919 in Köln), von Beruf Kaufmann, war selbst aufgrund der Nürnberger Rassengesetze als Halbjude definiert. Er beherbergte von der Gestapo gesuchte Volljuden in seiner Wohnung in Köln und half ihnen beim Überleben. Am 23.10.1942 wurde er von der Gestapo verhaftet und zunächst in das Polizeigefängnis gebracht. Später kam er in der Gestapogefängnis Köln und wurde am 1.5.1943 nach Ausschwitz deportiert. Von dort gelangte er am 18.1.1945 nach Mauthausen und wurde dort am 6.5.1945 von amerikanischen Truppen befreit. Nach dem Krieg zog er nach Saarbrücken.
1940 – 1942 Beethovenstraße 2, 50858 Köln
(RS) Wagner gehörte zu einer bis 1942 auftretenden Kölner Jazz- und Swing-Band, was aber wohl nicht der Verfolgungsgrund war, sondern vermutlich "nur" den Rahmen der Verhaftungsbedingungen darstellt. Ihm und auch anderen Mitgliedern der Combo wurde unterstellt, sie hätten bei der letztlich dann erfolglosen Flucht eines jüdischen Band-Mitglieds Beihilfe geleistet, die Einstufung als Mischling spielte offenbar keine ausschlaggebende Rolle. Alle wurden Ende November/Anfang Dezember 1942 verhaftet und im April und Mai 1943 nach Auschwitz deportiert.
Bemerkungen
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