Rudolf Weiler
Vita
Bankier > Reg. Angestellter, isr., ledig > verh.
09.10.1946 v. Tarbes/Frk.
Ottweilerstr. 53 b. ?
06.08.1947 S. Im Heimgarten 11 b/Dortschy
27.06.1949 S. Rubensstr. 21 b/Heiß
30.11.1950 Göbenstr. 14
Frau v. Neunkirchen/Saar
30.11.1950 S. Göbenstr. 14
Ehe geschl. 10.01.1952 in Saarbrücken Reg. 10/1952
31.03.1956 Reuterstr. 22 beide b. Carl Fey
(OdN-Akte StAr SB V43/2-1188) Angestellter
Der Antragsteller, der jetzt im Saarland seinen Wohnsitz hat, emigrierte im April 1936 aus rassischen Gründen unmittelbar aus dem Reichsgebiet in das Ausland; er hat sich nacheinander in Italien, Luxemburg und Frankreich aufgehalten und ist im August 1946 in das Saarland zugereist. Die Kommission hat daher die Voraussetzungen des § 1 des Gesetzes über die Wiedergutmachung der den Opfern des Nationalsozialimus zugefügten Schäden vom 31.07.1948 als erfüllt angesehen und die Anerkennung ausgesprochen. (22.11.1948)
Gutachen vom 03.04.1952: Bis zur Machtergreigung durch den Nationalsozialsimus war Weiler in Berlin Inhaber eines Bankgeschäftes, was aus einer dem Antrag beigefügten Bescheinigung ersichtlich ist.
Da keine weiteren Unerlagen über entgangene Einkünfte bei dem Entschädigungsantrag vorhanden sind, muß es der Kommission überlassen bleiben, nach freiem Ermessen einen Betrag festzusetzen.
Der von dem Antragsteller angegebene Verlust an Kleider- und Wäschestücken während der Emigration erscheint glaubhaft. Es wird hierfür als Entschädigung die gesetzliche Höchstsumme von 20.000.-- Frs. in Vorschlag gebracht.
03.04.1952 Anprüche im Gesamtbetrag von 1095.000.-- Frs.
Remarques
Ehefrau Margarete Helene Weiler geb. Reh verw. Helfand 24.07.1910 Rötha, Leipzig – 22.04.1993 Saarbrücken