Chaskel (gen. Heinrich) Kanner
Vita
(LEA) Textilkaufmann
Kanner, Heinrich, geb. am 25.01.1899 in Strzyzow, Textilkaufmann, Jude, 1937 Auswanderung nach Lens in Frankreich, 1942 nach Châteauroux, Verhaftung durch frz. Gendarmerie, Lager Nexon, Entlassung wegen Malaria, nach Lyon, 1946 Rückkehr und Benachrichtigung über den Tod der Ehefrau und drei Kindern in Auschwitz
Wohnort als Antragsteller Saarbrücken
(HZ) III-1933-294 Kanner, Heinrich 25.01.1899 Strzyzow Yugo Slaowakei, ohne, verh, isr, Kfm
wh. Saarbrücken, Gerberstr. 16-18
Laut Heftbefehl 10.02.1933, durch Crim Schönhofer
Am 11.02.1933 um 11 Uhr durch Landj May dem amtsgericht zugeführt
(Mk) Österreich > staatenlos (R III s. 08.01.1927 Nº 77)
14.07.1922 Heirat Ludwigshafen/Rhein 610/1922
v. Ludwigshafen
13.03.1924 Bahnhofstr. 43/45
23.06.1924 unbekannt
v. Sulzbach
09.03.1925 Mainzerstr. 22
14.09.1925 Rathausplatz 4
25.05.1926 Dudweilerstr. 76 b/Marx
12.07.1926 Dudweiler
14.12.1926 Lebacherstr. 63
15.09.1927 Eisenbahnstr. 38 (alle)
01.06.1930 St. Johannerstr. 71 (alle) Plett
29.11.1932 Gerberstr. 16-18 (alle)
10.02.1933 unbekannt
v. Gefängnis 01.03.1933 Gerberstr. 16-18 (Mann)
25.10.1933 Dudweilerstr. 97 (Mann)
v. Mannheim 25.10.1933 (Frau u. Kinder)
04.04.1936 Mainzerstr. 37
07.12.1937 Emigration nach Fankreich, Lens (P.d.C.)
Anf 1942 Flucht in die unbesetzte Zone
Feb 1942 verhaftet, bis 11.09.1942 Lager Nexon
[Frau und Kinder weiter in Lens, dort 28.08.1942 verhaftet,
26.09.1942 Tranport XI nach KL Auschwitz, Nr. 2313/14/15/16]
seit 1948 Inhaber einer Fa. zur Fertigung von Damen- und Herrenkonfektion mit Versandhaus
wh. Sbr., Ludwigstr. 33
wh. Sbr., Rotenbergstr. 2
(OdN StAr SB V43/2-554)
verhaftet Juli 1941 in Schateauoux [sic] [Châteauroux / Châteauroux-les-Alpes ?]
Juli 1941 – Sept 1942in Nexon und Vienne interniert
15.03.1943 – JUni 1943 Zuchthaus Marseille
anschließend in der Widerstansbewegung bis Sept. 1944
NB. Meine Ehefrau u. Kinder wurden nach Auschwitz deportiert.
14.09.1950 Anerkennung als OdN
(Gutachten 02.11.1950) Der Antragsteller musste 1937 aus rassischen Gründen nach Frankreich emigrieren, von wo er nach 1945 nach hier zurückkehrte. Diese Angaben sind aus dem Anerkennungsantrag ersichtlich.
Bis zu seiner Emigration 1937 betrieb Kanner hier an der Saar eine Sackgrosshandlung, womit er monatlich 3.000.-- ffrs. = 500.-- Mk verdiente. Unterlagen hierüber kann der Genannte nicht beibringen, wie aus einer Bescheinigung des Finanzamtes hervorgeht. Jedoch ist ein Auszug aus dem Gewerberegister beigefügt, woraus zu ersehen ist, dass kanner tatsächlich von 1929 bis 1935 eine Grosshandlung betrieben hat, sodass seine Angaben über Lohnausfall glaubhaft erscheinen.
Des weiteren hat K. durch seine plötzliche Flucht, was ebenfalls durch 2 glaubhafte Zeugen erwiesen ist, seine gesamte Wohnungseinrichtung sowie Kleider und Büromöbel hier zurücklassen müssen. Ausserdem ist, wie in einer beiligenden Bescheinigung glaubhaft nachgeweiesen ist, dem Antragsteller 1942 in Lens ebenfalls durch die deutschen Besatzungstruppen seine gesamte Wohungseinrichtung ausgeplündert wordn, sodass der Antrag in seiner Gesamtheit von hier befürwortet werden kann.
I.A. Rtg.
(02.11.1950) Ansprüche im Gesamtbetrag von 3.680.000.-- ffrs.
(05.02.1951) Ratenzahlung in Höhe von 200.000.-- ffrs.
(SFA) verst. im Hüttenkrankenhaus Burbach
TU: subakute Nierenentzündung mit Harnvergiftung
Remarques
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