Max Wajnblud
Vita
Bierfahrer > Händler, mos., verh. > verw.
v. Nancy
13.07.1921 Nauwieserstr. 11
10.12.1921 Saargemünderstr. 52
14.05.1922 Grünstr. 1
28.09.1923 Francoisstr. 1
27.11.1923 unbekannt
v. Luxemburg
09.01.1924 Friedrichst. 4 bei Simon [Jakob, Fuhrmann]
01.04.1924 Nauwieserplatz 11
01.06.1924 Blumenstr. 41
25.01.1926 Ludwigsplatz 2
20.07.1927 Sofienstr. 24
01.04.1928 Straßburg (amtl.)
24.09.1928 Gutenbergstr. 16 (b. Weber)
10.03.1929 Johannisstr. 19
von Gervolin
18.06.1929 Johannisstr. 19 (beide Kinder)
30.05.1933 — " — 21 Mann & Anne
04.01.1934 Gefgns. als Gefangener
02.05.1934 Nassauerstr. 13
14.07.1934 Försterstr. 5
06.08.1934 Nauwieserstr. 13
15.02.1935 Kaiserstr. 28a
09.10.1935 Bruchwiesenstr. 8
04.12.1935 Kaiserstr. 25a
12.08.1949 Italien
(HSB) Kaufmann
v. Johannisstr. 19
30.05.1933 Johannisstr. 21 bei Neher Salomon
04.01.1934 Gefängnis als Gefangener
(OdN-Akte StAr SB V43/2-1171) wh. Sbr., Blumenstr. 43 (1950)
OdN-Nicht-Anerkennung 25.02.1950: Der Antragsteller beantragt seine Anerkennung als Opfer deds Nationalsozialismus, weil er aus rassischen Gründen emigriert sei und dadurch Vermögensschäden erlitten habe. Die Feststellungen haben indessen ergeben, dass der Antragsteller wiederholt straffällig geworden ist und aus diesen Gründen durch den Reichskommissar für das Saarland auf Grund des § 2 (1) . (3) des Gesetzes vom 23.03.1934 Reichsverweisung angeordnet wurde- Der Antragsteller begab sich hierauf unmittelbar in das faschistische Italien, von wo er 1949 wider zurückkehrte.
Die Kommission hat in vorliegendem Falle die Voraussetzungen des § 1 (1) des Gesetzes als nicht erfüllt angesehen und die Ablehnung ausgesprochen.
10.04.1951 Zurückweisung der Beschwerde: Im Jahre 1934 sei er von einem Gericht in Saarbrücken wegen eines fingierten Einbruchs mit 5 Monaten Gefängnis bestraft worden. Im übrigen sei er nicht vorbestraft.
Nach der Reichsverweisung im Jahre 1936 sei er nur deshalb nach Italien gegangen, weil dieses Land damals das einzige Land gewesen sei, das Juden aufgenommen habe.
Die Behauptung des Beschwerdeführers, dass er nur einmal vorbestraft sei, ist durch den bei den Akten befindlichen Strafregisterauszug widelegt. Dort sind nämlich insgesamt 5 Vorstrafen aufgeführt, und zwar 2 wegen Steuerhinterziehung, eines wegen Betrugs, eine wegen Untreue und wissentlich falscher Anschuldigung.
(TA) Kaufmann in Ruhe, israelitisch, Witwer
wh. Saarbrücken, Grünstr. 11
verst. im Heiliggeistkrankenhaus Saarbrücken
TU: Protstacarcinom, Tumorkachexie.
Bemerkungen
Sohn Mendel Wajnblud 06.06.1914 Demblin, Polen
Tochter Chana Ryfka (Anni Regine) Wajnblud 01.05.1918 Gervolin, Polen, verh. Epelbaum
(AB 1934-35) Kaiserstr. 28a ist die Adresse von Lehmann Ed. und Sender Dr., Rechtsanwälte
(Mk) beigeheftet Zettel:
Der Polizeipräsident in Saarbrücken
Abt. II: Lt. Reg. Blatt ist der Max Wajnblud 28.04.1888 zu Gevolin "Pole". Mit der Bitte um Angabe ob dieses? noch besteht, da lt. Fremdenpass "Staatlos"., Sbr. den 16.05.1936
II M zurück: Nach den hier befindlichen Unterlagen ist W. "staatlos".
TA/SFA Saarbrücken 455/1953
(SFA) Vater Abraham Waynblud; Kaufmann; verst. in Polen
Mutter Anni Waynblud geb. Rosenberg; verst. in Polen
Ehefrau Dora Wajnblud geb. Schlemmer; verst. in Polen