Lina Kahn (Herz)
Vita
Herz, Lina geb. Kahn, geb. am 28.02.1883 in Wiesbaden, gest. 02.11.1963 in Neustadt, Jüdin, 06.11.1935 Emigration nach Palästina,
1948 Rückkehr ins Saargebiet
Wohnort als Antragsteller Saarbrücken; Neustadt
(Mk Mittel) verw.
bis 1935 Sbr. Bismarckstr. 2
v. Tel Aviv (Palästina)
19.11.1948 St. Ingberter Str. 8 I. Etg. b. Lang
11.05.1950 Sbr. Feldmannstr. 55 b. Huber
22.12.1951 An der Haardt 17
01.11.1956 Sbr. 1, Escher Weg 89
03.04.1962 Neustadt/ Wstr. , Karolinenstr. 119 m. II. Wohns. zgz.
(OdN-Akte) StAr SB V43/2-446
1949 wh. Saarbrücken 3, St. Ingberter Str. 8
27.06.1950 Gutachten
zum Entschädigungsantrag der Frau Lina Herz geb. Kahn, geb. 28.2.83 Sohierstein-Wiesbaden, wohnhaft: Saarbrücken 6, Feldmannstr. 55.
Frau Herz besitzt die saarl. Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt. Sie wurde gemäss Feststellungsbescheid der Regierung des Saarlandes Ministerium des Innern vom 7.6.50 als OdN. anerkannt.
Die Genannte emigrierte 1935 mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann nach Palestina. Sie wurde aufgrund der erlittenen Sohäden als Angehörige eines Opfers des Nationalsozialismus und unterhaltsberechtigte Hinterbliebene ihres verstorbenen Ehemannes anerkannt. Diese Angaben sind aus dem Anerkennungsantrag ersichtlich.
Bis 1935 betrieb der Ehemann hier an der Saar einen Export-Import-Grosshandel, sodasser ein sehr gutes Einkommen hatte. In der Emigration hat Herz alles versucht, seine Familie so gut wie möglich zu ernähren, jedoch konnte er nie das Einkommen erreichen wie früher hier in seiner Heimat, weshalb ihm sehr hohe finanzielle Schäden entstanden sind. Leider war es der Antragstellerin unmöglich, irgendwelche amtliche Unterlagen beizubringen; sie hat daher 2 eidesstattliche Erklärungen von Personen, welche vor 1935 ihre Verhältnisse kannten, dem Antrag beigefügt. Die Kommission muss hier nach freiem Ermessen einen gerechten Betrag für entgangene Einkünfte einsetzen.
Frau H. erhebt ebenfalls Anspruch auf Entschädigung für Verluste an Möbeln und Kleidern. Auch hier war es ihr unmöglich, amtliche Dokumente beizubringen, lediglich eine eidesstattliche Erklärung, aus welcher her vorgeht, dass die Familie Herz vor 1935 eine gut eingerichtete Wohnung hatte und dieselbe 1935 mit in die Emigration nahm, jedoch bei der Rückkehr ins Saarland nichts mehr davon besass. Wie aus einer beiliegenden Erklärung der Frau Herz ersichtlich ist, musste sie aufgrund dessen, dass der Ehemann der Genannten so wenig verdient hatte, die Möbel verkaufen, um ihr Leben zu fristen. Wie hoch die Einnahmen der Frau Herz durch den Möbelverkauf waren, dürfte heute sehr schwer festzustellen sein, jedoch kann ohne weiteres angenommen werden, dass bei diesem Zwangsverkauf bestimmt ein Preisunterschied in Höhe der im Gesetz vorgesehenen Höchstsumme für Kleider- und Möbelverluste entstanden ist, sodass diese Höchstbeträge von 100.000.- bzw. 50.000.- ffrs. von hier nur befürwortet werden können.
27.06.1950 Ansprüche im Gesamtbetrag von 1.990.000.-- ffrs.
24.08.1950 Ratenzahlung in Höhe von 331.600.-- ffrs.
Bemerkungen
(RS) Vater Tobias Kahn 22.04.1849 Schierstein, Wiesbaden, Hessen – 06.12.1907 Frankfurt am Main
Mutter Friederike Frieda Kahn geb. Strauss 13.12.1854 Schierstein, Wiesbaden, Hessen – 30.09.1906 Frankfurt am Main
Schwester Selma Kahn 31.08.1881 Schierstein, Wiesbaden, Hessen – 10.05.1942 Ghetto Belzyce
Schwester Bertha Kahn 03.07.1884 Schierstein, Wiesbaden, Hessen – 19.03.1941 Weimar, Thüringen (ko)
Schwester Martha Kahn 18.12.1885 Schierstein, Wiesbaden, Hessen – 10.05.1942 Ghetto Belzyce
Bruder Eduard Julius Kahn 17.04.1891 Schierstein, Wiesbaden, Hessen – 17.04.1938 Hamburg
Bruder Ferdinand Richard Kahn 15.10.1893 Schierstein, Wiesbaden, Hessen –
Ehemann Moritz Herz 19.03.1883 Saarbrücken – 08.09.1948 Bat Jam, Israel [dessen 2. Ehe]
TA Neustadt a.d.W. 432/1963
s.a. LEA 10285 15955