Johanna Landau (Cohen)
Vita
verh. 15.10.1924 Kreuznach 150/1924
wh. Grenoble/Isère, 17 rue Gay-Lussac
nach Tod des Ehemannes nach Montfleury bei Grenoble
nach Entlassung aus dem Lager Zwangsaufenthalt in Meylan bei Grenoble
danach Illegalität
(Mk) v. Kreuznach
02.10.1928 Bismarckstr. 39
Verh. am 15.10.1928 in Kreuznach mit Paul Cohen geb. 17.08.1882
2. Heirat 12.11.1942 Rivesaltes
(RS) 03.02.1949 Scheidung
(OdN-Akte) StAr SB V43/2-183
05.04.1948 anerkannt, aus rassischen Gründen
21.04.1948 Vorschuss in Höhe von 30.000.-- ffrs.
18.05.1948 MdI bittet um Rücksendung des Feststellungsbescheides, da nur als politisch Geschädigte, nicht als Hinterbliebene anerkannt
04.07.1950 anerkannt als unterhaltsberechtigte Hinterbliebene ihres verstorbenen Ehemannes
27.06.1950 Gutachten
zum Entschädigungsantrag der Frau Johanna Cohen geb.
Landau, geboren am 31.1.93 Bad Kreuznach, wohnhaft: Saarbrücken 2, Ziegelstr. 66.
Frau Cohen besitzt die saarl. Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt.
Sie wurde gemäss Entscheidung des Innenministeriums vom
23.11.48 als OdN. in Gr. B 2 anerkannt.
Die Antragstellerin emigrierte 1936 mit ihrem damaligen Ehemann, dem Rechtsanwalt Cohen, aus rassischen Gründen nach Frank-
reich, wo sie 4 Monate in einem Lager inhaftiert gehalten wurde. Diese Angaben sind aus dem Anerkennungsantrag zu ersehen.
Frau Cohen, die bis vor kurzem den Namen Chalon geführt hat, hat nun den Namen Cohen zurückerhalten, da sie lediglich, um sich vor den Nazis zu schützen, eine Scheinehe in Frankreich eingegangen ist. Der Ehemann, Rechtsanwalt Cohen, ist bereits 1938 verstorben. Aus diesem Grunde macht die Antragstellerin nun heute für 3 Jahre Lohnausfall geltend. Amtliche Unterlagen hierüber kann sie aber nicht beibringen, sondern lediglich eine Bescheinigung eines früheren Angestellten, welcher erklärt, dass der verstorbene Ehemann eine gutgehende Praxis hatte. Es muss daher der Kommission überlassen bleiben, nach freiem Ermessen eine Summe für Lohnausfall einzusetzen.
Des weiteren beanspruoht die Antragstellerin eine Entschädigung
für durch das nationalsozialistische Regime erlittene Möbel-
und Kleiderverluste. Wie in einer beigefügten Bescheinigung
glaubhaft nachgewiesen ist, wurde ein Teil ihrer Möbel am 23.12.40 abtransportiert. Hierdurch büsste Frau Cohen ebenfalls einen Teil ihrer Kleider ein, weshalb auch in diesem Falle die gesetzlichen Höchstsummen von 100.000.- bzw. 50.000.- ffrs. vorgeschlagen werden können.
23.08.1950 Ratenzahlung in Höhe von 251.600.-- ffrs.
Bemerkungen
[Vater Landau Leopold, verst.
Mutter Landau Emma geb. Schweriner, verst.
Landau Julian Dr.?]
Schwester Preuss Wally geb. Landau 11.10.1895 Kreuznach, Pfalz – 22.04.1942 Ghetto Izbica
1. Ehemann Cohen Paul 17.08.1882 Burgsteinfurt – 03.05.1938 Strasbourg, Bas-Rhin
2. Ehemann Chalon Henri Alexandre Châlon 10.01.1875 Treffort, Ain – 18.04.1954 Lyon, Rhône; pens. Briefträger, am 12.11.1942 in Rivesaltes, 1952 geschieden; aus Alleinverschulden des Ehemannes; angeblich Scheinehe zum Schutz vor rassischer Verfolgung, mariage fictif (Erklärung der Tochter Honorine Chalon gesch. Wolenreih, 04.06.1960)
dazu Zeuge Alexandre Schwartz
Zeugin Adeline Troujmann geb. Hirtz
HA Kreuznach 150/1924
(RS) Vater Landau Leibisch Leopold 21.10.1862 – 17.08.1924 Kreuznach, Pfalz
Mutter Landau Emma geb. Schweriner 21.05.1864 Großdorf, Wielowies, Birnbaum, Polen – 21.09.1942 KL Treblinka
Bruder Landau Julian 03.02.1891 Kreuznach, Pfalz – 12.08.1942 KL Auschwitz