Mathilde Mayer (Hirsch)

Status:
Verfolgungsbedingter Tod
Geschlecht:
weiblich
Geburtsname:
Mayer
Genannt:
-
Alias:
-
Geburtsdatum:
26. August 1886
Geburtsort:
Wohnort:
Ort der Schädigung:
Todesdatum:
28. August 1942
Verstorben in:
Signatur LEA:
10748
Ehepartner:
Hochzeit:
Nicht bekannt
Mutter:
Nicht bekannt
Vater:
Nicht bekannt
Geschwister:
Nicht bekannt
Kinder:
*Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeblendet

Vita

Hirsch, Mathilde, geb. Mayer, geb. 26.08.1886 in Böchingen, verst. 26.08.1942, 1940 Deportation von Homburg in das französische Lager Gurs, 1942 Deportation in das KZ Auschwitz und verschollen
Inhaftierungsbescheinigung des Comité International de la Croix-Rouge vom 19.06.1962 mit der Angabe, dass die Geschädigte aus dem Lager Récébédou in das Sammellager Drancy überführt und von dort am 28.08.1942 in das KZ Auschwitz überstellt wurde
Beglaubigte Fotokopie des letzten Lebenszeichens der Geschädigen: ein zensierter Rot-Kreuz-Brief vom 13.02.1942 an den Sohn Hirsch, Akiba (Wilhelm) in Palästina
Die Inhaftierungsbescheinigung vom 19.06.1962 gibt eine Überstellung der Geschädigten 2 Tage nach ihrem zuvor amtlich festgesetzten Todesdatum an.
Homburg, Deutsche Straße 26
LEA 10748: am 22.10.1940 von der Gestapo in Homburg festgenommen worden u. am 26.08.1942 vom Lager Gurs über Drancy nach Auschwitz deportiert worden.
(RS) 22.10.1940 Gurs, Drancy, Transport No. 25
(GB-BA) wohnhaft in Homburg / Homburg
Deportation ab Baden - Pfalz - Saarland
22. Oktober 1940, Gurs, Internierungslager
Récébédou, Internierungslager
Drancy, Sammellager
28. August 1942, Auschwitz, Konzentrations- und Vernichtungslager
für tot erklärt

Bemerkungen

Ehemann Hirsch August 23.11.1878 Homburg/Saar
Sohn Hirsch Adolf 12.02.1910 Homburg
dessen Ehefrau = Schwiegertochter Hirsch, Steffi (Ora) geb. Ebstein
Sohn Hirsch Wilhelm (Akiba) 11.08.1914 Homburg, LEA 9979
dessen Söhne:
Enkel Hirsch Jiftach 23.12.1943 Tel-Aviv
Enkel Hirsch Jizchach 09.07.1948 Tel-Aviv

Der Schaden an Leben wird abgelehnt, da der antragstellende Sohn nicht die Voraussetzungen für eine Anspruchberechtigung nach dem BEG erfüllt.
LEA 10748: Es gibt einen Beschluss des Amtsgerichts Homburg v. 27.07.1948 Az. 2 Ii 16/48, der die Mutter zum 26.08.1942 für tot erklärt. Dieser Beschluß wird nur zitiert u. liegt nicht in der Akte. Das Datum wird durch Klage angefochten und stattdessen der 09.05.1945 festgesetzt.
Der Vergleich LEA II/6 - 5979/62 zwischen LEA u. Klägerparteien v. 2.8.1962, in dem indirekt das neue Todesdatum 08.05.1945 anerkannt wird ( Anerkennung der Differenz der Entschädigungszeit v. 27.08.1942 bis 08.05.1945), trägt in der Akte die Seiten 47 u. 48.
Das frühere Datum der TE scheint näher an der Wirklichkeit als das ohnehin nur im gerichtlichen Vergleich angenommene Standarddatum 08.05.1945, dessen Motivation einzig in der höheren Entschädigungszahlung liegt. Es ist nicht anzunehmen, dass die 56jährige Frau die Ankunft in Auschwitz um nennenswerte Zeit überlebt hat. Ggf wäre das Ankunftsdatum des Transportes zu ermitteln. Es gab keine weibl. Überlebenden der Transporte vom 26. und 28.08.1942.