Rolf Julius Rose

Status:
Überlebend
Geschlecht:
männlich
Geburtsname:
Nicht bekannt
Genannt:
-
Alias:
-
Geburtsdatum:
28. Oktober 1916
Geburtsort:
Wohnort:
Ort der Schädigung:
Todesdatum:
13. März 2007
Verstorben in:
Signatur LEA:
11742, 11742
Ehepartner:
Nicht bekannt
Hochzeit:
Nicht bekannt
Mutter:
Vater:
Geschwister:
Nicht bekannt
Kinder:
*Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeblendet

Vita

(LEA) Lehrer
Rose, Rolf, geb. am 28.10.1916 in Saarbrücken, gest. am 13.03.2007 in Evilard (Bern), Auswanderung nach Frankreich, ab 1943 Illegal in Frankreich mit falschen Papieren
gel. Mathematiker, jetzt Lehrer an der Staatl. Ingenieursschule Saarbrücken (1957), Studienrat
1935-1940 Straßburg, Rue Richard Brunck 14, 5ZKB, von NSV geplündert
wh. Sbr., Mainzer Str. 197 II (1955)
wh. Sbr. III; Bruchwiesenstr. 19 (1956)
wh. Evilard (Schweiz), Chemin de Malvaux 10
(OdN) V 43/2 - 996
wh. Sbr. 1, Im Ordensgut 50
07.06.1948 vorläufige Anerkennung
18.11.1948 Feststellungsbescheid / endgültige Anerkennung
Rose, Rolf 28.10.1916 Saarbrücken
Studienrat
Der Antragsteller, der im Saarland seinen Wohnsitz hat, emigrierte aus rassischen Gründen nach Frankreich. Dort hat er während des Krieges in der französischen Armee gedient. Die Rückkehr in das Saarland erfolgte am 1.10.1946.
Die Kommission hat die Voraussetzungen des § 1 des Gesetzes über die Wiedergutmachung der den Opfern des Nationalsozialismus zugefügten Schäden vom 31. 7. 1948 als erfüllt angesehen und die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus ausgesprochen.
[Blatt 6 fehlt]
16.09.1949 Gutachten
zum Entschädigungsantrag des Rolf Rose, geb. 28.10.16 Saarbrücken, wohnhaft: Saarbrücken 1, Am Ordensgut 50.
Der Antragsteller ist Saarländer duroh Geburt. Er wurde gemäss Feststellungsbescheid der Regierung des Saarlandes - Ministerium des Innern vom 18.11.48 unter der Tgb.-Nr. 4698 A II/E 1 R/Gr als OdN. in Gruppe C anerkannt.
Genannter musste aufgrund seiner Rassezugehörigkeit 1935 das Saarland verlassen und emigrierte nach Frankreich, von wo er 1946 zurückkehrte. Dasselbe ist aus dem Anerkennungsantrag ersichtlich.
Beweise über die entstandene Schädigung durch den Nationalsozialismus hat R. seinem Antrag nicht beigefügt, sondern beruft sich darauf, dass sämtliche Unterlagen bei seinem Anerkennungsantrag liegen würden. Sollten die dort befindlichen Unterlagen nicht ausreichen, so wird von hiesiger Dienststelle die richterliche Vernehmung des Antragstellers vorgeschlagen.
16.09.1949 Ansprüche im Gesamtbetrag von 10.000.000 ffrs. geltend gemacht
17.11.1949 Rate in Höhe von 65.000.- ffrs.
11.01.1950 Ratenzahlung in Höe von 100.000.- ffrs.
24.07.1950 Ratenzahlung in Höhe von 25.000.- ffrs.
(Mk-M) (Mk-n) negativ
(bio) Angabe der Tochter Marie-Elisabeth Müller-Rose: Mein Vater überlebte mit viel Glück und einer falschen Identitätskarte der Resistance die Shoah. Nach dem Krieg liess er sich mit meiner Mutter wieder in Saarbrücken nieder, wo auch ich geboren wurde. Er unterrichtete an der HTL Saarbrücken. Als das Saarland wieder zu Deutschland kam, verliessen wir Saarbrücken und zogen zu meinem grossen Leidwesen in die Schweiz. (Email 21.07.2023)

Bemerkungen

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