Rosa Margarethe Judciewicz

Status:
Überlebend
Geschlecht:
weiblich
Geburtsname:
Nicht bekannt
Genannt:
-
Alias:
-
Geburtsdatum:
06. November 1921
Geburtsort:
Wohnort:
Ort der Schädigung:
Todesdatum:
Nicht bekannt
Verstorben in:
Nicht bekannt
Signatur LEA:
1568, 1569
*Aufgrund rechtlicher Bestimmungen ausgeblendet

Vita

Büroangestellte; Heiratsverbot, uneheliches Kind, Waisenrente für Kind
(Mk-M) k., Jude
Angestellte, ledig
Geb. – heute
Sbr. Untere Lauerfahrt
12.08.1937 Beethovenstr. 30
11.10.1937 Untere Lauerfahrt 1
21.04.1938 Karlsruhe
13.06.1938 Frankfurt a/M. Kreuznachstr. 52
von Aschaffenburg Fischergasse 4
10.11.1938 Sbr. Untere Lauerfahrt 1
28.03.1939 Wuppertal
04.05.1939 Wuppertal Ludendorffstr. 156 zugezogen
v. — " —
15.06.1942 Völklingen Hindenburgstr. 400
11.12.1942 Sbr. Untere Lauerfahrt 1
v. Westheim/Kitzingen
02.08.1945 S3 Untere Lauerfahrt 1
31.01.1945 Forbacherstr. 92
03.08.1950 Sbr. I Ebersteinstr. 15 (beide)
03.12.1954 Sbr. Ebersteinstr. 9 beide b. Siedl. Ges.
Eheschl. 29.10.1955 St.A. Sbr. 824/1955 m. Wilhelm August Abel 18.05.1920 Neufechingen, Kfm. Angest.
(Mk-M Ehem.) beide Homburg Erbach, Böcklingstr. [sic] Bl. 2 [Böcklinstr.]
20.01.1956 beide in dto zgz.
(OdN-Akte StAr SB V43/2-1190) Die Antragstellerin beantragt ihre Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus, weil ihr die Eheschliessung mit ihrem seit 1947 in russischer Kriegsgefangenschaft vermissten Verlobten Willi ABEL aus rassischen Gründen versagt worden war, wodurch sie vermögensrechtlich geschädigt wurde. Ausserdem macht sie geltend, dass im April 1942 aus gleichem Grunde ihr Arbeitsverhältnis bei der Fa. J.P. Bemberg gelöst worden sei. Aus der Bescheinigung des früheren Standesbeamten der Stadt Saarbrücken, Amtsrat i.R. ALT vom 23.05.1951 geht klar hervor, dass die beabsichtigte Eheschliessung wegen der damals bestehenden Rassegesetze nicht erfolgen konnte. Die Kommission hat daher auf Grund des festgestellten Sachverhaltes die Vorausssetzung des § 1 (1) des WGG. vom 31.07.1948 als erfüllt angesehen und daher unter Aufhebung des Feststellungsbescheides vom 06.12.1948 die antragstellerin als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt.
(Gutachten 04.01.1952) Aufgrund ihrer jüdischen Abstammung wurde Frl. Weinberg bei der Firma Bemberg, Wuppertal, im April 1942 entlassen. Nach ihren eigenen Angaben hatte sie einen monatlichen Lohn von 185.-- Mk. Sie hat also einen Lohnausfall von 37 Monaten à 3.700.-- Frs. Eine Entschädigung in dieser Form wird auch von hier befürwortet.
04.01.1952 Ansprüche im Gesamtbetrage von 466.900.-- Frs.

Bemerkungen

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen können die Daten nicht angezeigt werden