Geburt, Beschneidung und Namensgebung

Geburtstag im Judentum

Autor: Marcel Wainstock

Ein Kind, das von einer jüdischen Mutter geboren wird, gilt nach jüdischem Recht als Jude/Jüdin. Eine jüdische Mutter ist eine Person, die der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehört, wobei es unerheblich ist, ob sie selbst in die Gemeinschaft hineingeboren wurde oder als Proselytin in ihr aufgenommen wurde. Hat ein Kind nur einen jüdischen Vater und keine jüdische Mutter, ist das Kind nicht jüdisch.

Die Bedeutung der Beschneidung – Brit Mila

Ein männliches jüdisches Baby wird, sofern es gesund ist, im Alter von acht Tagen beschnitten. Mit der Erfüllung des Gebots der Beschneidung, der Brit Mila, wird der Knabe in den Bund Gottes mit dem Volk Israel aufgenommen. Damit ist die Beschneidung eine der wichtigsten Bestimmungen der jüdischen Religion. Wer daher seinen Sohn nicht beschneiden lässt und auch derjenige, der dies auch nach Vollendung des 13. Lebensjahres nicht für sich nachholt, stellt sich außerhalb des Bundes zwischen Gott und dem Volk Israel. (Er bleibt aber nach jüdischer Auffassung Jude, wenngleich einer, der seine erste Pflicht nicht erfüllt hat).

Das beim männlichen Kind ausgeführte Zeichen des Bundes ist stellvertretend für Mann und Frau gültig. Eine Beschneidung der Frau kennt das Judentum nicht.

Der Zeitpunkt der Beschneidung

Die Beschneidung soll, wenn irgend möglich, am achten Tag nach der Geburt durchgeführt werden (1. B.M. 17,12:3). Babys, die später als am 10. Tag beschnitten werden, erhalten vor dem Eingriff eine Lokalanästhesie. Die Zeremonie beginnt mit einem Segen über einen Becher süßen Wein.

Ist das Kind an einem Sabbat geboren, findet die Beschneidungszeremonie gleichfalls an einem Sabbat statt, obgleich sie mit Arbeit verbunden ist, was sonst an diesem Tag nicht erlaubt wäre. Die Beschneidung kann auf einen späteren Termin verschoben werden, wenn es dafür triftige Gründe gibt, z. B. wenn das Baby zu schwächlich ist oder an einer Gelbsucht leidet.

Die Durchführung der Beschneidung

Die Beschneidung seines Sohnes hat der Vater zu veranlassen – wenn dieser nicht anwesend ist, dann die Mutter. Stellvertretend kann die Gemeinde diese Aufgabe übernehmen.

Mit der Ausführung der Beschneidung wird ein ritueller Beschneider, „Mohel“  genannt, beauftragt, der mehrere Jahre ausgebildet wurde und erfahren ist. Der Mohel ist heutzutage oft gleichzeitig auch Arzt, manchmal sogar Kinderarzt oder Chirurg, bzw. Urologe, aber das ist nicht zwingend gefordert. Ein Mohel darf jedenfalls erst praktizieren, nachdem er bei seinem eigenen Sohn die Beschneidung durchgeführt hat.

Während in früheren Zeiten das Kind in der Synagoge beschnitten wurde, findet die Zeremonie heutzutage meist entweder zu Hause oder in einer Klinik statt.

Das zu beschneidende Kind wird, wenn es in den Raum gebracht wird, von den anwesenden Gästen mit den Worten „Baruch ha-ba“ („Gesegnet sei, der da kommt!“) begrüßt. Für die (kurze) Dauer des Beschneidungsaktes hält ein männlicher Verwandter oder ein Freund der Familie auf einem Armlehnstuhl sitzend das Baby auf dem Schoß. Er erfüllt damit die Funktion des „Sandak“ (des Beistands), sozusagen des Patenonkels. Während des Beschneidungsaktes liest der Vater des Kindes laut eine Preisung Gottes vor, der befahl, den Nachkommen in den Bund aufzunehmen. Nach vollendeter Beschneidung sprechen alle Anwesenden einen Segenswunsch: „Wie das Kind in den Bund eingegangen, so möge es auch zum Torastudium, zur Ehe und zu guten Werken eingehen“. Der Mohel erhebt einen Becher Wein, preist Gott, „der den Menschen von Geburt an geheiligt und dessen Fleisch mit dem Zeichen des heiligen Bundes gesiegelt hat“ und bittet Gott, das Kind unter seinen Schutz zu nehmen.

Ohne die Segensprüche, die während der Zeremonie mit einem Mohel gesprochen werden, ist eine Beschneidung (etwa durch einen rein chirurgischen Eingriff) religiös nicht gültig (spätere „Nachbesserung“ ist durch Entnahme eines Blutstropfens am Glied durch einen Mohel möglich).

Die Namensgebung eines Jungen

Im Verlauf der Beschneidungszeremonie erhält der Junge auch seinen hebräischen Synagogen-Namen (nach dem Schema: Neuer jüdischer Vorname + ben (= Sohn von) +  jüdischer Vorname des Vaters, z. B. Mordechai ben Zwi). Mit diesem Namen wird er ab seiner religiösen Volljährigkeit (Bar-Mizwa), die er mit 13 Jahren erreicht, in der Synagoge zur Vorlesung aus der Tora aufgerufen werden. Dieser Name ist es auch, der, wenn er als erwachsener Mann religiös getraut werden wird, mit demjenigen seiner Braut in den Ehevertrag eingetragen werden wird. Und wenn dereinst seine Tage auf Erden zu Ende gegangen sind, wird dieser Name beim Ritual seiner Beerdigung genannt werden.

Die Namengebung eines Mädchens

Die Namensgebung eines Mädchens erfolgt meist im Rahmen des Sabbatgottesdienstes, an dem die Mutter des Kindes zum ersten Mal nach der Geburt wieder teilnimmt. Bei dieser Gelegenheit wird der Vater des Mädchens zur Toralesung aufgerufen. Nachdem der betreffende Tora-Abschnitt verlesen wurde und der Vater den abschließenden Segensspruch gesprochen hat, ist es üblich, dass er den Segensspruch zur Errettung aus Lebensgefahr anfügt (Birkat ha-gomel), d. h. er dankt Gott für die Genesung der Mutter des Kindes. Der Vorbeter oder der Rabbiner spricht sodann einen Segen für das Kind und seine Mutter, wobei der hebräische Name des Mädchens laut verkündet wird (der jüdische Name des Mädchens wird nach dem gleichen Schema wie der Namen des Jungen gebildet: jüdischer Name des Mädchens + bat (= Tochter von) + hebräischer Vorname des Vaters (z. B. Rosa bat Pinchas).

Einen hebräischen bzw. spezifisch jüdischen Vornamen, der vom standesamtlichen abweicht, muss ein Mädchen jedoch nicht unbedingt bekommen.

Die Wahl des Namens

Jüdische Vornamen unterliegen wie die christlichen wechselnden Modeströmungen. Aschkenasische Juden befolgen bis heute den Brauch (aber nicht zwingend), das Kind nach einem zum Zeitpunkt der Geburt verstorbenen Verwandten (Oma, Opa, Tante, Onkel) zu nennen, zwei oder drei Namen sind auch möglich.

Sefardische Juden folgen einer anderen Tradition und geben ihren Kindern den Namen eines noch lebenden Verwandten. Manchmal wird aber auch ein Name ausgewählt, der zu dem jüdischen Feier- oder Gedenktag in Beziehung steht, in dessen Zeit die Geburt fällt (für Purim z. B. Esther, Mordechai; für Schawuot: Ruth; für Tischa BeAw  Menachem/Nechama). Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Namen aus dem Tora-Abschnitt zu wählen, der in der Woche der Geburt gelesen wird.

Bis etwa 1800 waren weltliche Vornamen und bürgerliche Familiennamen bei Juden  Ausnahmen. Erst seitdem solche gesetzlich eingeführt wurden, gibt es bei Juden auch weltliche Vornamen im heutigen Sinn. Dies führte dazu, dass Juden seitdem meistens zwei verschiedene Namen haben: einen synagogalen und einen profanen, erster oft biblisch, letzterer der Zeitströmung angepasst, aber oft bewusst mit gleichem Anlaut (z. B. Aaron/Arthur, Mordechai/Moritz usw.)

Der Mohel ist verpflichtet, ein Register der vorgenommenen Beschneidungen zu führen, in dem  sowohl die jüdischen als auch die bürgerlichen Namen des Kindes vermerkt sind.

Die Auslösung des erstgeborenen Sohnes - Pidjon ha-Ben

Eine weitere Zeremonie, der ein männliches jüdisches Baby sich innerhalb seiner ersten vier Lebenswochen unterziehen muss, sofern es sich um einen erstgeborenen Sohn handelt, ist die Auslösung des erstgeborenen Sohnes, „Pidjon ha-Ben“. Diese kleine Feierlichkeit bezieht sich auf ein Gebot, das in Exodus 13:13-16 angeordnet ist und hängt mit der Verschonung der israelitischen Erstgeborenen in Ägypten zusammen.

Diese  Zeremonie wird nach Ablauf von 30 Tagen, also am 31. Tag nach der Geburt durchgeführt, und wird nur auf den nächsten Werktag verschoben, wenn der 31. Lebenstag auf einen Schabbat oder einen Feiertag fällt. Erstgeborene Söhne von Kohanim, den Nachkommen von Priestern, und von Lewiim, den Nachkommen von Leviten, sind davon ausgenommen. Die Feier wird auch nicht ausgeführt, wenn das Kind durch Kaiserschnitt auf die Welt kam.

Nach biblischer Vorschrift sind alle Erstlinge Gott geweiht, zum Zeichen dafür, dass alles Leben und alle Gaben von Gott kommen. Die Erstlinge der Bodenfrüchte wurden im Tempel geopfert; die Erstlinge von Haustieren mussten dem Priester gespendet werden, sofern ihr Fleisch genossen werden durfte; andernfalls musste ein Lamm als Ersatz gegeben werden.

Ursprünglich waren alle erstgeborenen jüdischen Söhne als Bedienstete im Heiligtum (Stiftszelt, später Tempel) vorgesehen. Sie wurden in Ägypten mit der Plage des Todes der Erstgeborenen verschont. Als aber die Israeliten einschließlich der Erstgeborenen das goldene Kalb anbeteten, haben die Erstgeborenen ihren besonderen Status verwirkt. Das Priesteramt wurde auf den einzigen Stamm übertragen, der das goldene Kalb nicht angebetet hatte: Die Leviten - besonders aber die Kinder Aarons, des Bruders von Moses. („Nehmt die Leviten anstelle der Erstgeborenen der Kinder Israels… Ihr sollt fünf Schekel pro Kopf nehmen, wie nach dem heiligen Schekel. Der Schekel ist 20 Geras“. Numeri 3:45-47). Die Münzen wurden dem Kohen im Austausch für den Tempeldienst gegeben, den der Kohen anstelle des Erstgeborenen durchführte. Da Frauen nicht im Tempel dienten, brauchten und brauchen Mädchen auch heute nicht ausgelöst zu werden.

Das Ritual der Auslösung ist im Einzelnen festgelegt und erfolgt nach einem dialogartigen Schema (in Hebräisch). Im Vorfeld wurde ein Kohen aus der Gemeinde (oder anderswoher eingeladen)  bestimmt, der sich für die Zeremonie zur Verfügung stellt. Der Vater bringt seinen kleinen Sohn vor den Kohen und teilt ihm mit, dass das Kind ein Erstgeborener ist. Er spricht: „Meine jüdische Frau hat mir diesen erstgeborenen Sohn geschenkt“. Auf die Frage des Kohen, ob er bereit sei, den festgesetzten  Auslösungsbetrag von fünf Silberschekeln (etwa 96 Gramm Silber) bzw. den entsprechenden Gegenwert in der Landeswährung zu zahlen, erklärt er sein Einverständnis. Er überreicht dann das Geld dem Kohen und lobpreist in zwei Segenssprüchen Gott, der die Auslösung befohlen hat. Nachdem der Kohen den Betrag entgegengenommen hat, erklärt er das Kind als ausgelöst und segnet es mit dem Aronitischen Segen. Die Geldsumme muss aus Geldstücken bestehen, Geldscheine sind unzulässig. Da das ganze einen bloß zeremoniellen symbolischen Charakter hat, kann der Kohen das empfangene Geld dann dem Vater auch zurückgeben. Es gilt als verdienstvoll, einen bedürftigen Kohen mit der Aufgabe zu betrauen und ihm auf diese Weise eine Unterstützung zukommen zu lassen. Nach Abschluss der Zeremonie ist es üblich, eine  festliche Mahlzeit abzuhalten. Hat ein Vater seine Auslösungspflicht gegenüber dem Sohn nicht erfüllt, muss dies der Erstgeborene selbst mit Eintritt seiner religiösen Volljährigkeit (mit 13 Jahren, Bar Mitzwa) nachholen.

Die Zeremonie des „Opscheren“ und das Gebot der Peot (der Schläfenlocken) bei Jungen

Nun wächst das (männliche) Baby zu einem Knäblein heran und wieder ist etwas Besonderes angesagt (ursprünglich nur bei sefardischen Juden und bei Chassidim praktiziert, wird der Brauch immer beliebter, aber dennoch nur bei orthodoxen Juden).

Am 3. Geburtstag eines Knaben ist es Tradition, ihm zum ersten Mal die Haare abzuschneiden. Bis dahin wurden ihm keine Haare geschnitten. Diese Zeremonie nennt man in aschkenasischen Kreisen jiddisch „Opscheren“  („Abscheren“), bei sephardischen Juden heißt es auf Judeo-Arabisch „Chalakka“ (Kahlscheren).

Dieser erstmalige Haarschnitt geschieht im Rahmen einer kleinen Feier, bei welcher sich Familie und Freunde versammeln. Der Junge wird erstmals mit Kippa und Zizit bekleidet. Die Ehre des Abschneidens der ersten Locke wird meist dem Rabbiner oder einem Kohen überlassen. Alle anderen Anwesenden erhalten ebenfalls die Ehre, eine Strähne abzuschneiden. Gegebenenfalls wird das Werk von einem professionellen Frisör beendet.

Das Wichtige bei dieser Zeremonie ist, dass bei dieser Gelegenheit die zwei Schläfenlocken, hebr. Peot, nach dem entsprechenden biblischen Gebot stehen gelassen werden. Der Junge wird auch von nun an immer eine Kippa und einen Talit Katan tragen.

Die Feier wird gewöhnlich zu Hause oder in der Synagoge durchgeführt und nach einer kurzen Ansprache mit Weisheiten aus der Tora mit einem kleinen Imbiss und Umtrunk abgeschlossen.

Das Tragen von Schläfenlocken und Bart geht auf ein Gebot der Tora zurück: Gemäß Levitikus 19,27 dürfen die Haare der Schläfenpartie vom hinteren Rand der Ohren nach vorne bei Männern nicht rasiert werden: „Ihr sollt euer Kopfhaar nicht rundum abschneiden.“ Die  Schläfenlocken,  wörtl. Ecken, heißen in aschkenasischer Aussprache bzw. jiddisch „Peijes/Pejes“.

Pejes und Bart wurden und werden in Erfüllung des biblischen Gebots auch unabhängig von der Zeremonie des Opscherens wachsen gelassen. Schläfenlocken dürfen nicht abgeschnitten werden. Auch kürzen lassen sie sich nicht problemlos, ebenso wenig wie der Bart. Zumindest mit Messer und Klinge, das verbietet das göttliche Gesetz; mit einem auf dem Scherenprinzip basierenden modernen Rasierapparat ist es erlaubt. Die Locken müssen nicht unbedingt „gelockt“ sein, lediglich 40 Seitenhaare müssen darin vereinigt sein. Die Haarlänge- und menge, die bleiben soll, ist in der Halacha jedoch nicht festgelegt, sondern abhängig von Sitten und Traditionen einzelner Gruppierungen in den jeweiligen Ländern.

Geburtstag im Judentum

Den Geburtstag zu feiern ist keine jüdische Tradition, weder nach dem gregorianischen Datum noch nach dem jüdischen Kalender. Dennoch feiern viele Juden insbesondere im Alter hohe runde Geburtstage, jedoch ohne religiösen Rahmen. Solche säkularen Feiern werden auch für Kinder veranstaltet.

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