Tod, Trauer und Bestattung
Trauervorschriften für die Zeit zwischen Tod und Beerdigung
Die jüdischen Trauervorschriften haben den Zweck sowohl dem toten Körper des Verstorbenen einen würdevollen Umgang zu garantieren (Kawod ha-Met) als auch die Trauernden während der verschiedenen Phasen ihrer Trauer (Awelut) zu unterstützen, indem in dieser Zeit ihr Alltag weitgehend durch ein Gerüst tradierter und altbewährter Vorschriften von außen strukturiert wird, was die Mühsal, individuelle Entscheidungen treffen zu müssen, gleichzeitig stark verringert.
Eine trauernde Person, die einen der sieben nächsten Verwandten, nämlich Vater, Mutter, Bruder, Schwester, Sohn, Tochter oder Ehegatten verloren hat, wird vor der Beerdigung als „Onen“, „Wehmütiger“ (plur. „onenim“), und nach der Beerdigung als „Awel“, „Trauernder“ (plur. „Awelim“), bezeichnet. Für beide Zeitabschnitte - Aninut und Awelut - gelten unterschiedliche Verhaltensregeln.
Für die Zeit der „Aninut“ ist ein Onen mit Rücksicht auf seinen verzweifelten Geisteszustand und auch damit er alles tun kann, um seine(n) Tote(n) ehrenvoll zur letzten Ruhe zu bringen, von der Befolgung der meisten positiv formulierten religiösen Gebote befreit. Er darf z. B. die Tefilin, die Gebetsriemen, nicht anlegen und überhaupt keinerlei Gebet verrichten, selbst auf Segenssprüche anderer soll er in dieser Zeit nicht mit „Amen“ antworten. Er soll deswegen auch nicht in die Synagoge gehen.
Ein Onen sollte vom Sterbetag an bis nach der Beerdigung kein Fleisch essen und keinen Wein trinken. Am Schabbat darf jedoch nicht getrauert und keine Wehmut gezeigt werden. Als Onen ist man an diesem Tag zum Gebet sowie zu allen Gebotsausübungen verpflichtet. Auch darf er/sie dann Fleisch essen und Wein trinken. Darüber hinaus soll ein Onen keinen ehelichen Verkehr pflegen. Er soll jedoch noch nicht, wie später als „Awel“, auf dem Boden oder auf niedrigen Schemeln sitzen und darf noch seinen Geschäften nachgehen.
Kinder unter 13 Jahren, die also noch nicht religionsmündig sind, sind von der Trauerpflicht befreit.
Die Vorbereitungen zur Beerdigung
In den jüdischen Gemeinden der ganzen Welt gibt es seit mehreren Jahrhunderten sogenannte „Bruderschaften“, die freiwillig und ehrenamtlich tätig sind.
Neben anderen, die sich um Krankenbesuche, Frauenfürsorge, Soziales usw. kümmern, ist die wichtigste die „Chewra Kaddischa", die Heilige (Beerdigungs-) Bruderschaft. Sie besteht aus Männern und Frauen, die, wenn der Tod eines Menschen naht, den Angehörigen tatkräftige Hilfe und Beistand leisten.
Die Mitglieder der Chewra Kaddischa bereiten, wenn der Tod eingetreten ist, die notwendigen Schritte für die Bestattung vor und nehmen den Hinterbliebenen diese Arbeiten und Formalitäten größtenteils ab. Sie kümmern sich um die rituelle Versorgung der Toten, die Waschung, die Einkleidung und Einhüllung des Leichnams in leinene Tücher, sie besorgen die Einsargung und früher übernahmen sie auch die Totenwache bis zur Beerdigung.
Das Gebot, die „Mitzwa“ des „Lewajat ha-Met“, Tote zu ihrem Ruheplatz zu bringen, wird im Judentum als eine der wichtigsten guten Taten eingestuft, denn sie ist absolut selbstlos, da der/die Verstorbene nicht mehr in der Lage ist, sich für den erwiesenen Liebesdienst zu bedanken oder gar durch eine Gegenleistung erkenntlich zu erweisen.
Die Beerdigung
Eine jüdische Beerdigung, Lewaja, ist nach der Halacha, d. h. nach orthodoxer religiöser Vorschrift, immer eine Erdbestattung. Eine Feuerbestattung ist religiös streng untersagt.
Auf heutigen Friedhöfen ist meist eine Trauerhalle vorhanden, in welcher die Liturgie vor der Beisetzung gesprochen wird. Wenn gleichzeitig ein Mann und eine Frau zur Beerdigung anstehen, beerdigt man zuerst die Frau, auch dann, wenn der Mann zuerst gestorben ist. Zu Beginn der Beerdigungszeremonie wird der Sarg in die Trauerhalle gebracht. In der Trauerhalle sitzen die Angehörigen in der ersten Reihe. Wenn der Sarg in die Halle gebracht wird, erhebt sich die Trauergemeinde.
Derjenige, der die Trauerfeier leitet, oft aber nicht zwingend ein Rabbiner oder Kantor, spricht und singt bestimmte Gebete und Psalmen in Hebräisch. Es wird für eine Beerdigung nicht unbedingt ein Rabbiner benötigt; jeder, der die besonderen Vorschriften und die Gebete kennt und diese rezitieren kann, darf eine jüdische Beerdigung vornehmen.
Das Einreißen des Gewandes – K’ria
Sofern es nicht schon früher, kurz nach Eintritt oder Bekanntwerden des Todes des/der Verwandten ausgeführt wurde, wird spätestens nun, während der Trauerfeier, bei den unmittelbaren Angehörigen (Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister) nacheinander das Ritual des Einreißens des Gewandes praktiziert. Die „K’ria“, der Einriss, wie dieses Ritual heißt, ist ein Brauch, bei dem die Trauernden ein Kleidungsstück, das sie tragen, einreißen, als Symbol der Verzweiflung und des Risses in ihrer Seele, der durch das Leiden wegen des erlittenen Verlustes verursacht wird.
Der Riss wird im Stehen (auch die Trauergemeinde steht während diesem Ritual) an einem äußeren Kleidungsstück (Hemd, Bluse, Pulli) über der Brust links, in der Nähe des Herzens, für Eltern und rechts für andere Verwandte ausgeführt. Der Riss muss bedeutend sein, ungefähr 8,5 cm lang. Er wird mit einem Messer gemacht, nicht mit einer Schere. Gewöhnlich beginnt ein Mitglied der Chewra Kaddischa den Riss (Frauen bei Frauen, Männer bei Männern) und die trauernde Person erweitert ihn, indem sie an beiden Seiten nach unten zieht. Dabei wird von den Trauernden ein Segensspruch rezitiert, in dem erklärt wird, dass der Ewige der gerechte Richter ist.
Trauernde tragen das eingerissene Kleidungsstück während der sieben ersten Trauertage, außer am Schabbat. Stattdessen wird an diesem Tag jedoch kein neues Kleidungsstück angezogen, sondern eines, das vor dem Trauerfall gewöhnlich während der Woche getragen wurde. Nach den sieben Trauertagen, der „Schiwa“, ist es üblich, das Kleidungsstück wegzuwerfen und nicht mehr zu verwenden.
Die Trauerrede und der Nachruf
Nachdem die K’ria ausgeführt wurde, setzt sich die Trauergemeinde wieder und es wird in der jeweiligen Landessprache ein Nachruf, Hesped, verlesen, der das Leben der verstorbenen Person in Erinnerung bringt und ihre Tugenden und Verdienste lobend erwähnt.
Das Totengebet El Male Rachamim
Zum Abschluss der Trauerzeremonie in der Halle wird das Totengebet „El Male Rachamim“ vorgetragen. Hierzu erheben sich die Anwesenden wieder. Dieses Gebet wurde im 12. Jhdt. in Deutschland im Anschluss an die Massaker im Rheinland während des Ersten Kreuzzuges verfasst. Gott wird darin angefleht, der Seele des/der Verstorbenen Frieden zu geben.
Danach verlässt die Trauergemeinde die Halle und man trägt oder fährt den Sarg zum zuvor ausgehobenen Grab. Im Trauerzug gehen die Angehörigen unmittelbar hinter dem Sarg und die übrige Trauergemeinde folgt. Wenn möglich, sollen Angehörige nicht den Sarg tragen. Auf diesem Weg wird Psalm 91 vorgetragen und es ist Brauch, sieben kurze Pausen zu machen, bei welchen der Trauerzug anhält bzw. der Sarg abgesetzt wird. In diesen Pausen werden weitere Psalmen und Gebete gesprochen.
Am Grab angekommen, wird der Sarg behutsam in die Erde gesenkt. Die Hinterbliebenen sowie die übrigen Anwesenden werfen symbolisch jeder drei Schaufeln Erde über den Sarg. Es beginnen die männlichen Mitglieder der Trauerfamilie, dann folgen die anderen. Männliche Mitglieder der Chewra Kaddischa helfen währenddessen tatkräftig mit, den Sarg mit Erde zu bedecken. Erst wenn der Sarg im Grab ganz von Erde bedeckt und nicht mehr sichtbar ist, wird Psalm 130 bzw. Psalm 49 (nach jüdischer Zählung, die christliche weicht etwas davon ab) gesprochen. Anschließend wird das Kaddischgebet von einem Sohn des/der Verstorbenen oder von einem anderen männlichen Angehörigen gesprochen.
Kaddisch und die Thematik von Tod und Trauer
Das Kaddisch wird häufig, aber eigentlich fälschlicherweise, als „Totengebet“ bezeichnet und ist in der religiösen Praxis bei jüdischen Menschen sehr stark emotional beladen, obwohl es inhaltlich gar nichts mit dem Thema des Todes zu tun hat. Dieser Lobgesang, in aramäischer Sprache überliefert und noch so heute rezitiert, wird bereits im Talmud erwähnt und ist mindestens 2000 Jahre alt. Der Hymnus ist ein feierliches Glaubensbekenntnis, eine Verherrlichung und Lobpreisung des Schöpfers und eine Bitte um die Offenbarung und Mehrung seiner Ehre, um die Erhöhung seines Namens in der Welt. Im Text des Kaddisch-Gebetes werden Tote oder der Tod überhaupt nicht erwähnt und in der Tat ist Kaddisch-Sagen weder Gebet noch Fürbitte für Tote. Im Kaddisch unterwirft sich der Mensch dem Ratschluss Gottes und bekennt so, öffentlich vor der Gemeinde, dass Gott alles richtig entschieden hat.
Das Verlassen des Grabes
Wenn die Teilnehmer an der Beerdigung das Grab verlassen, legen sie kleine Steine auf das Grab. Kieselsteine auf ein Grab zu legen, ist nicht nur bei einem Begräbnis üblich, sondern auch später, jedes Mal dann, wenn ein Grab besucht wird. Obwohl dieser volkstümliche Brauch eine weltweite und sehr große Verbreitung kennt, gibt es keine eindeutig gesicherte Erklärung für ihn. Es wird vermutet, dass er ein symbolisches Relikt aus früherer Zeit, ein Erbe des Nomadenlebens ist, als eine Grabstelle mit schweren Steinbrocken bedeckt wurde, um den Leichnam vor aasfressenden Tieren zu schützen bzw. um die Grabstelle in der Wüste zu markieren und wiederzufinden. Bei jedem Besuch wurde der Steinhaufen ergänzt und das Grab auf diese Weise unterhalten. Ein mit vielen Steinchen bedecktes Grab zeigt, dass es viele Leute besuchen, dies ist eine Ehre für den Verstorbenen.
Da der Brauch quasi eine universelle Selbstverständlichkeit geworden ist, deuten Gräber, die keinerlei Steinchen vorweisen können, im Umkehrschluss darauf hin, dass diese nicht mehr besucht werden – sei es, dass keine Angehörigen mehr am Leben sind oder dass Angehörige und Freunde vielleicht weit weg in einem fernen Land leben und es nicht mehr besuchen können.
Das Verlassen des Friedhofes
Es ist Sitte, nach einer Beerdigung beim Verlassen des Grabes einen anderen Weg zum Ausgang des Friedhofs zu nehmen als beim Kommen. Vor dem Verlassen des Friedhofs soll jeder „le iluj neschama“ – zur Erhöhung der Seele des Verstorbenen – für wohltätige Zwecke spenden. Hierzu stehen meist entsprechende Teller oder Spendenbüchsen in der Nähe des Ausgangs bereit. Ebenfalls vor dem Verlassen des Friedhofes wäscht man sich rituell die Hände über einem Waschbecken, das beim Friedhofseingang angebracht ist, indem man sie ab dem Handgelenk mittels eines zweihenkeligen Gefäßes, Kela genannt, drei Mal mit Wasser übergießt. Damit wird die Trennung von Unreinheit symbolisiert, denn Tote, ein Friedhof oder überhaupt die Nähe oder der Kontakt zu Toten und Gräbern gelten im Judentum als unrein. Gemeint ist hier nicht, wie es vordergründig interpretiert werden könnte, der hygienische Aspekt der Unsauberkeit. Vielmehr ist eine nur spirituelle Dimension der Reinheit und Unreinheit gemeint.
Talit und Zizit
Der Talit „Überwurf“ wird im Deutschen als Gebetsmantel oder Gebetsschal bezeichnet.
Er wird von religiös mündigen, jüdischen Männern hauptsächlich während des Morgengebets an allen Tagen getragen. Das rechteckige Tuch aus Wolle oder Seide muss groß genug sein, um den größten Teil des Rumpfes zu bedecken. Viele Juden bedecken sich beim Gebet auch den Kopf mit dem Talit, um ihre Konzentration zu vertiefen. Ein Talit ist häufig weiß, cremefarben oder hellblau mit verschiedenen Mustern, meist Streifen. Er hat an einer Längsseite ein mittig aufgenähtes Kragenband, die Atara, damit Innen- und Außenseite sowie oben und unten festgelegt und beim Anlegen gleich erkennbar sind.
Das Bedeutende am Talit sind die „Zizit“, „ Schaufäden“, genannt. Die einzelnen Fäden sind in besonderer Weise mehrfach geschlungen und geknotet - eine solche Quaste befindet sich an allen vier Ecken des Tuches. Die Zizit sollen an die Erfüllung der 613 Ge- und Verbote der Tora erinnern. Mit dem Tragen des Talit wird ein Gebot aus Num. 15,37-41 erfüllt. Bei einem Toten wird jedoch eine der vier Quasten abgeschnitten, um den Talit unbrauchbar zu machen und als Symbol dafür, dass Tote keine Gebote mehr beachten müssen. Dann wird der Leichnam in ein großes weißes Tuch gehüllt, bevor er in den Sarg gelegt wird.
Ein in der Diaspora häufig und seit alter Zeit ausgeführter Brauch besteht darin, dem Verstorbenen ein kleines, mit Erde aus dem Heiligen Land gefülltes Stoffsäckchen im Sarg unter den Kopf zu legen. Eine andere Methode besteht darin, die Erde lose über dem Leintuch im Sarg zu verteilen, meist über dem Gesicht und in der Gegend des Herzens, oder auch teils unter, teils über dem Verstorbenen, so dass der Verstorbene symbolisch auch hier in heiliger Erde ruhen wird.
Die Erde aus dem Heiligen Land ist auch im Hinblick auf Deuteronomium 32,43 von Bedeutung: „Sühne bringt sein Erdreich seinem Volk“. Heutzutage besorgt man sich bequem und einfach die Israelerde vom Jüdischen Nationalfonds KKL e.V., der für seine Baumpflanzungen und Bewässerungsprojekte in Israel bekannt ist, oder von diversen Anbietern von Judaika über das Internet. In früherer Zeit war Palästina-Erde zu diesem Zweck ein sehr begehrtes Mitbringsel von Reisen ins Heilige Land.
Ein Sarg, Aron, ist nach jüdischer Tradition nicht vorgeschrieben, deswegen wird in Israel der Leichnam in der Regel nur in Tücher gewickelt ohne Sarg beerdigt. Wo, wie in Deutschland, ein Sarg von den Landesgesetzen her vorgeschrieben ist, soll ein möglichst einfacher hölzerner Sarg verwendet werden, der keinen Unterschied zwischen Arm und Reich macht, denn die verstorbene Person soll diese Welt ohne Unterschied von sozialem Rang und ohne Zurschaustellung von Prunk verlassen. Da die für jüdische Beisetzungen verwendeten einfachen, nicht lasierten Särge meist die Form einer rechteckigen Kiste ohne Unterschied für Kopf- oder Fußende haben, ist es oft Brauch, bei männlichen Toten eine Quaste (Zizit) des Talit (Gebetsschals) an dem Ende des Sarges, wo der Kopf des Leichnams liegt, ein wenig aus dem Sarg herausschauen zu lassen, um so die Kopfstelle für die spätere Beisetzung zu markieren, denn die Ausrichtung des Toten ist für die Beisetzung im Grab wichtig. Bei Frauen wird das Kopfende durch ein anderes Zeichen diskret markiert.
Nachdem die tote Person eingesargt wurde, verabschieden sich die Mitglieder der Chewra Kaddischa mit der „Bitte um Verzeihung“ von ihr:
Die (männlichen) Mitglieder der Chewra Kaddischa begleiten den Leichnam auch bei der Beerdigung, um für den benötigten „Minjan“, das Quorum von mindestens zehn jüdischen Männern, die älter als 13 Jahre alt sind, zu sorgen, das vorgeschrieben ist, damit manche Gebete wie z. B. das Kaddisch-Gebet gesprochen werden können.
Trauerbräuche: Das Mahl des Trostes Se'udat Hawra'a
Die traditionelle jüdische Trauerpraxis versucht, ein Gleichgewicht zwischen dem Ausdruck der Trauer und den Bedürfnissen des täglichen Lebens herzustellen. Daher ist der erste Augenblick der öffentlichen Trauer mit einem Mahl verbunden. Nach der Rückkehr vom Friedhof ist es üblich, dass sich die Angehörigen mit Freunden zu einem Mahl im Trauerhaus versammeln. Dies ist das erste Essen, das die Trauernden nach dem Begräbnis zu sich nehmen, und diese erste Mahlzeit nach dem Begräbnis soll der Trauernde nicht von seinen eigenen Speisen essen. Es ist daher Tradition, dass Nachbarn, Freunde und Verwandte die Lebensmittel für dieses Mahl in das Trauerhaus bringen.
Trauerpflicht und Vorschriften für die Trauerzeit
Die jüdische Tradition unterteilt die Trauerzeit in mehrere Perioden, für welche unterschiedliche Vorschriften gelten und während derer verschiedene Bräuche eingehalten werden. Die erste Periode ist die Zeit zwischen dem eingetretenen Tod und dem Begräbnis. Nach dem Begräbnis beginnt die zweite Periode, die „Schiwa“ (Sieben), das sind sieben Tage strenger Trauer.
Die Vorbereitung des Trauerhauses für die Schiwa
Wenn Hinterbliebene sich dazu entschlossen haben, „Schiwa zu sitzen“, muss das Trauerhaus bzw. ein Raum in der Wohnung schon vor dem Begräbnis mit genügend Stühlen und Sitzgelegenheiten für Besucher ausgestattet werden. Das Trauerhaus muss einen Vorrat an Gedenkkerzen haben, denn während der ganzen Schiwa-Zeit und auch während des ganzen Trauerjahres soll ein Seelengedenklicht brennen; traditionell waren es Kerzen, aber es kann auch ein elektrisches Seelen-Licht sein. Auch benötigt man eine große Anzahl von Gebetbüchern, Käppchen und eine Torarolle für den Gottesdienst (gewöhnlich wird sie für die Schiwa-Zeit aus der Synagoge ausgeliehen), denn an Montagen und Donnerstagen wird im Rahmen des Morgengottesdienstes wie in der Synagoge im Trauerhaus aus der Tora gelesen.
Für die Trauernden werden niedrige Stühle aufgestellt, Spiegel werden verhängt, Spendenbüchsen aufgestellt.
Während der Schiwa bleiben die Angehörigen zu Hause, sitzen auf dem Boden oder auf niedrigen Stühlen oder Schemeln - daher kommt der Ausdruck „Schiwa-Sitzen“ - und werden von Freunden und Bekannten besucht, die ihnen als „Menachem Awel“- Tröster der Trauernden - Mut zusprechen und ihre Anteilnahme aussprechen.
In diesen ersten sieben Tagen nach dem Begräbnis ist es den Trauernden untersagt, einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Es ist sogar verboten, durch die Hilfe anderer seinen Besitz zu vergrößern und Gewinne zu erzielen. Es ist den Trauernden jedoch erlaubt, während der Trauerzeit Arbeit anzunehmen, die erst später ausgeführt werden wird. Ab dem vierten Tag ist Arbeit zu Hause erlaubt, sofern der Trauernde aus wirtschaftlichen Gründen dazu gezwungen ist.
Dringende Hausarbeiten wie Kochen, Backen, Geschirrspülen oder Kinderwäsche waschen sind erlaubt, wenn sie nicht durch andere erledigt werden können.
Ein Sohn oder ein naher männlicher Verwandter spricht täglich bei den gemeinsamen Gottesdiensten morgens und abends (im Haus oder in der Synagoge) das „Kaddischgebet“. Im Anschluss an den Gottesdienst (auch und gerade im Trauerhaus) werden jedes Mal ein paar Abschnitte aus der Mischna, einem Teil des Talmuds, gelernt. Dies geschieht für das Heil der Seele des/der Verstorbenen. Eine oder mehrere Spendenbüchsen für wohltätige Organisationen sind im Raum verteilt, in welche jeder Besucher des Trauerhauses anschließend ein paar Münzen oder einen Geldschein hineingibt.
Im Judentum sind religiös volljährige, also über 13 Jahre alte Männer, verpflichtet, drei Mal täglich zu beten. Frauen sind von der Erfüllung der Gebote, die an eine bestimmte Zeit gebunden sind, also z. B. von den drei täglich vorgeschriebenen Gebeten, befreit. Sie können und dürfen diese Gebote erfüllen, sie müssen es aber nicht; wohingegen Männer dazu verpflichtet sind. Allerdings muss ein Minjan zustande gekommen sein, sonst darf das Kaddisch-Gebet nicht gesprochen werden.
Am Samstag (Schabbat) gehen die Trauernden zum Gottesdienst in die Synagoge. Der Schabbat, der wöchentliche Ruhetag, der am Freitag mit Sonnenuntergang beginnt und bis zum Sonnenuntergang am Samstagabend dauert und der normalerweise festlich begangen werden soll, unterbricht die Trauerbräuche und die Einschränkungen der Schiwa, die wieder mit Schabbatausgang beginnen. Der Schabbat zählt aber zu den sieben Tagen der Schiwa. Die Trauernden dürfen schon vor Schabbatbeginn von der Schiwa aufstehen, um ihre Vorbereitungen für den Schabbat zu treffen.
Beileidsbesuche
Mitgefühl für das Leid anderer zu zeigen, indem man Beileidsbesuche macht und Trauernde tröstet, wird im Judentum als Mizwa, als Gebot und gute Tat betrachtet. Das Trösten von Trauernden soll aber erst nach dem Begräbnis erfolgen. Bis dahin soll man den Hinterbliebenen erlauben, ihrem Schmerz vollen Ausdruck zu geben und daher keine Trostworte sprechen.
Hingegen sind Beileidsbesuche nach der Beerdigung erwünscht. Man macht diese unabhängig davon, ob man die verstorbene Person gut gekannt hat oder nicht. So kann man eventuell nur für die Zeit der Gottesdienste ins Trauerhaus kommen und geht danach. Man hat dadurch gleichzeitig seinen Beitrag zum Zustandekommen des Minjan im Trauerhaus geleistet, am „Lernen“ im Trauerhaus teilgenommen und dort eine kleine Spende für Zedakka, Wohltätigkeit, in die Spendenbüchse geben können.
Man verabschiedet sich bei jedem Verlassen des Trauerhauses während der Schiwa, indem man, noch sitzend zu den Trauernden gewandt, die althergebrachte Trostformel, die auch schon bei der Beerdigung auf dem Friedhof benutzt wurde, „Der Allgegenwärtige tröste dich/euch inmitten aller, die um Zion und Jerusalem trauern“, zu ihnen sagt.
Die jüdische Tradition unterscheidet bezüglich der Dauer der vorgeschriebenen Trauerzeit zwischen verschiedenen Verwandtschaftsgraden.
Während man für Eltern ein ganzes Jahr trauert und elf Monate lang täglich das Kaddisch spricht, trauert man für alle anderen Verwandten (Bruder, Schwester, Ehepartner) nur 30 Tage.
Die Schloschim
Nach der Periode der sieben Trauertage kommen die „Schloschim“ (hebr. „dreißig“), die nächste Trauerperiode von 30 Tagen. Dieser Zeitabschnitt beginnt allerdings schon mit dem Begräbnistag, nicht erst mit dem Ende der sieben Tage; daher beziehen sich die besonderen Vorschriften für diese Periode in Wirklichkeit nur auf die restlichen 21 Tage.
Während der Schloschim wird von den männlichen Trauernden, wie bereits in der Schiwa, täglich das Kaddisch gesagt. Die Schloschim enden am Morgen des 30. Tags.
Das Ende des Trauerjahres
Nach zwölf Monaten ab dem Beerdigungstag nach dem jüdischen Kalender gerechnet, wird das erste Jahresgedächtnis abgehalten. Es wird bei aschkenasischen Juden ca. seit dem 16. Jahrhundert mit dem jiddischen Wort „Jahrzeit“ bezeichnet.
Mit jeder Trauerperiode von der Schiwa über die Schloschim bis zum Ende des Trauerjahres mit der ersten Jahrzeit wurden die Trauerbräuche und die Einschränkungen, denen die Trauernden unterworfen waren, weniger, bis zur völligen Rückkehr zum ganz normalen Alltag.
Das Setzen des Grabsteins
Es gibt keine Vorschrift, die einen Grabstein, Metzewa, expressis verbis vorschreibt, dennoch besteht der jahrtausendealte Brauch, einen Grabstein zu setzen. Auch gibt es keine allgemeinverbindliche, zeitliche Vorgabe, die angibt, wann ein Grabstein gesetzt werden soll. Hier wird lokaler Tradition gefolgt. In Israel ist es oft üblich, den Grabstein schon nach Ablauf der 30 Trauertage zu setzen. In Westeuropa wird gewöhnlich der Ablauf des ganzen Trauerjahres abgewartet und der Stein anlässlich der ersten Jahrzeit gesetzt. Die kurze Zeremonie für die Grabsteinsetzung besteht im Wesentlichen aus einem Gebet für den Verstorbenen und dem Kaddischgebet. Man verabschiedet sich vom Grab, indem man einen kleinen Stein darauf legt. Das Ritual der Grabsteinenthüllung hat keinerlei Grundlage in den halachischen Vorschriften, es ist ein Brauch neueren Ursprungs.
Die jüdische Frau als Trauernde und als Betrauerte
Das jüdische Rollenbild von Mann und Frau ist in den biblischen Schöpfungsberichten begründet. Adam erhält einen weiblichen Gegenpart, den er als ebenbürtig anerkennt (Gen. 2,23). Das Judentum geht von einer Gleichwertigkeit der Geschlechter aus. Dass die Frau dem Mann nicht Untertan ist, sondern gleichwertige Gefährtin, ergibt sich aus der Anweisung Gottes an Abraham, auf seine Frau Sarah zu hören. Auch teilt die Frau selbstverständlich die Gott-Ebenbildlichkeit der Spezies Mensch. Des Weiteren herrscht in der sonst männerzentrierten Tora dennoch völlige Gleichheit in Bezug auf das Ehren von Vater und Mutter.
Seit der Spätantike wird die verheiratete Frau durch die Ketuba, den Ehevertrag, geschützt. In einer patriarchalen Gesellschaft stellte dies einen fortschrittlichen Schutz dar, der Mittellosigkeit und Verarmung im Falle einer Scheidung verhindern sollte. Die später von Rabbi Gerschom aus Mainz eingeforderte Zustimmung der Frau zur Scheidung fand im 11. Jahrhundert Eingang in das jüdische Recht.
Die Frau, insbesondere als Mutter, wird im Judentum hoch geschätzt, geehrt und respektiert. In einer orthodoxen Familie trägt der Ehemann jeden Freitagabend, wenn er von der Synagoge heimkommt, bevor sich die Familie zum Festessen an den Tisch setzt, seiner Frau den Text eines jahrtausendealten, Salomon zugeschriebenen Gedichts aus den „Sprüchen“ vor, das „Eschet Chajil“, das „Lied der tüchtigen Frau“.
Ein jüdischer Ehemann ist darüber hinaus verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten seiner Frau zu jedem jüdischen Feiertag ein neues Kleidungsstück und ein Schmuckstück zu schenken. Auch muss er regelmäßig seinen ehelichen Pflichten nachkommen und die Bedürfnisse seiner Frau berücksichtigen.
Die besondere Wertschätzung der Ehefrau und Mutter im Judentum findet bezüglich des Bereichs des Friedhofs in den lobenden Inschriften der alten Grabsteine sowie in den Gebeten, die für den Besuch von Frauengräbern vorgesehen sind, ihren Niederschlag.
Als vom Tod eines Angehörigen betroffene Trauernde ist die aktive Rolle der Frau jedoch im Vergleich zu trauernden Männern eingeschränkt. Frauen sind im Judentum zwar grundsätzlich verpflichtet, die Mizwot, die Gebote, wie die Männer einzuhalten, sie sind aber von allen zeitlich gebundenen, positiv formulierten Geboten befreit, wie etwa dem täglichen Gebet, dem Tragen von Talit und Gebetsriemen, dem Sitzen in der Laubhütte usw., damit sie sich ihren Aufgaben widmen können: Der Familie, dem Haushalt, der Kindererziehung. Davon ausgenommen sind lediglich diejenigen Gebote, die ausdrücklich an Frauen und Männer gerichtet sind und natürlich alle speziell nur Frauen betreffende Vorschriften.
In der religiösen Praxis, insbesondere was die aktive Beteiligung am Gottesdienst und an kultischen Handlungen anbelangt, spielen Frauen keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Sie werden z. B. zumindest in orthodoxen Gemeinden nicht zum „Minjan“, dem Quorum von mindestens zehn im religiösen Sinne erwachsenen Männern, gezählt, ohne die kein gemeinsamer Gottesdienst, keine Lesung der Tora durchgeführt und – in unserem Kontext besonders relevant – das Kaddischgebet nicht gesprochen werden kann.
Eine Ausnahme bilden liberale und Reformgemeinden, die einen „egalitären Minjan“ eingeführt haben, bei welchen Männer und Frauen gleichberechtigt zum Quorum gezählt werden und die Kantorinnen und Rabbinerinnen kennen, was jedoch von orthodoxen und traditionellen Juden alles nicht anerkannt wird.
Wenn Frauen freiwillig an einem Gottesdienst in einer orthodoxen Synagoge teilnehmen, so tun sie dies auf einem gesonderten für sie ausgewiesenen Platz, auf der Seite des Gebetsraumes oder im hinteren Bereich bzw. auf einer Empore. Sie sind durch einen Sichtschutz in Form eines Vorhanges oder einer durchlöcherten Scheidewand von den Männern getrennt. Wenn ein Gottesdienst in einer Wohnung stattfindet, z. B. in einem Trauerhaus, halten sich die Frauen in einem Nebenraum getrennt von den Männern auf.
Aus dem bisher Dargestellten folgt für eine Frau als Trauernde, dass sie zwar „Schiwa-Sitzen“ muss und auch die Vorschriften der Schloschim oder des Trauerjahres für sie Geltung haben; Kaddisch für ihren Verstorbenen spricht jedoch bei einer orthodoxen Beerdigung, im Trauerhaus und bei Jahrzeiten in jedem Fall eine männliche Person (Sohn, Verwandter, befreundete Person usw.), denn die Frau ist von allen zeitlich gebundenen, positiv formulierten Geboten, also hier von den festgelegten Gebetszeiten, befreit.
Die Vorbereitung einer sterbenden Person
Wer spürt, dass sich der Tod nähert, bereitet sich mit Gebeten wie dem Sündenbekenntnis „Widui“ und dem Sprechen des „Schema“ darauf vor. Das Sündenbekenntnis ist ein Gebet, das außer von Sterbenden von allen Erwachsenen jährlich am Versöhnungsfest Jom Kippur während des Gottesdienstes in der Synagoge gesprochen wird. Wem der ausführliche Text in der Sterbestunde aufgrund seines physischen Zustandes zu anstrengend ist, begnügt sich mit einer kürzeren Version: Das „Schema Israel“, „Höre Israel”, ist das grundlegende Gebet und Bekenntnis zum einzigen Gott im Judentum. Es stellt die absolute Einheit und Einzigkeit Gottes in den Mittelpunkt: Das vollständige Bekenntnis besteht insgesamt aus drei Textabschnitten der Tora: Deut. 6,4-9 / Deut. 11,13-21 / Num. 15,37-40.
Vorschriften für den Umgang mit einer sterbenden Person
Wenn ein Mensch im Sterben liegt, darf sich keiner von ihm trennen, er soll nicht allein gelassen werden. Es ist ein ausdrückliches jüdisches Gebot, bei einem Menschen zu bleiben, während seine Seele ihn verlässt. Wenn die Person verstorben ist, wird ein besonderes Gebet gesprochen, das die Anerkennung des Göttlichen Gerichtes zum Inhalt hat und mit den bekannten Worten beginnt „Haschem natan“, „Der Herr hat’s gegeben, der Herr hat’s genommen“ – der Name des Herrn sei gelobt! (…). Wenn religiöse Juden die Nachricht vom Tod eines Menschen erhalten, sagen sie „Baruch Dajan Emet" - „Gelobt sei der wahrhaftige Richter“ - als Zeichen der Akzeptanz von Gottes Plan und, um sich nicht durch eine Äußerung allzu starken Bedauerns zu versündigen.
Nach einer alten Vorschrift sollen Verstorbene so schnell wie möglich begraben werden. In Israel beerdigt man, wenn es durchführbar ist und der Tod nicht an einem Schabbat erfolgte, innerhalb von 24 Stunden. Die besonderen Landesgesetze der Länder, in denen eine Beerdigung erst nach 48 Stunden erlaubt ist, haben allerdings Vorrang vor den religiösen Vorschriften und hierzulande wird frühestens nach 48 Stunden bestattet, wobei man dennoch darauf achtet, nach dieser Frist die Zeit bis zur Beisetzung so kurz wie möglich zu halten.
Eine Einbalsamierung oder die Aufbahrung von Toten vor der Beerdigung ist im Judentum nicht erlaubt. Nach jüdischer Anschauung wäre das Zurschaustellen des Toten in einem offenen Sarg unwürdig.
Die rituelle Waschung, Einkleidung und Einsargung der Toten
Zwischen mindestens drei und bis zu sechs Personen der „Chewra Kaddischa“ helfen bei der „Tahara“, der „Reinigung“, genannten rituellen Totenwäsche. Männer führen sie bei Männern aus, Frauen bei Frauen. Eine einzelne Person darf keine Tahara durchführen. Die Waschung und Einkleidung gilt als heilige, religiöse Handlung und wird mit größter Ehrfurcht von frommen, ehrenamtlich tätigen Männern oder Frauen vollzogen.
Die rituelle Waschung wird in einem speziell dafür eingerichteten Raum (heute meist auf dem Friedhof oder bei einem Bestattungsunternehmen) mit besonderen Waschgeräten ausgeführt. Während die Mitarbeiter der Beerdigungsbruderschaft den Körper von Schmutz befreien, ihn anschließend mit Wasser waschen und ihm die Nägel schneiden sowie ihn kämmen, sprechen sie Verse, die sich auf diese Prozedur beziehen. Diese Verse werden nicht nur wegen ihres relevanten Inhalts rezitiert, sondern auch um diejenigen, die die Waschung vornehmen, von profanen Gesprächen abzuhalten, so lange der/die Tote vor ihnen liegt. Sie achten sorgfältig auf Kibbud ha-Met, die Würde der verstorbenen Person, und bedecken den Körper, der niemals entblößt frei liegen darf. Es wird bei allen Handlungen der Waschung und Einkleidung immer ein Laken über ihm gehalten, das ihn bedeckt; das ist der Grund, warum mindestens drei Personen die Waschung vornehmen sollen: zwei halten das Laken, die dritte Person führt etwas aus.
Nach der rituellen Reinigung der verstorbenen Person wird ihr einfache weiße Totenkleidung, „Tachrichim“, aus Stoff (Baumwolle, Leinen) angezogen, die, abgesehen vom Unterschied bei Frauen und Männern, für alle gleich und ohne Verzierungen ist. Dazu gehören Hemd, Hose/Kleid, Schuhe (aus dem gleichen weißen Stoff) sowie eine Mütze. Dieses einfache weiße Totengewand wurde in der talmudischen Zeit eingeführt, als Begräbnisse sehr teuer und zu einer großen Belastung für Menschen aus bescheidenen Verhältnissen geworden waren, um die Gleichheit von Arm und Reich im Tode hervorzuheben. Zuvor wurden Wohlhabende in prunkvoller Kleidung bestattet.
Es ist üblich, einem männlichen Verstorbenen zusätzlich den Talit, den Gebetsmantel, um die Schultern zu legen, der eigene, den er zu Lebzeiten benutzt hat, oder einen neuen.