Chronologie der Verfolgung

Autor: Hans-Christian Herrmann

1933–1937 Maßnahmen zur Diskriminierung, Ausgrenzung und Entrechtung

April 1933: Boykottaufruf gegen jüdische Geschäfte am 1. April. Ziel war die wirtschaftliche Verdrängung der Juden. Zugleich bildete der Boykott den Auftakt ihrer Entrechtung. Auch im Saargebiet, das zu dieser Zeit noch unter Völkerbundverwaltung stand, folgten Teile der Öffentlichkeit dem Boykott, so auch in Saarbrücken. Schon in den Jahren davor war es auch an der Saar zu antisemitischen Vorfällen gekommen. So überfielen bspw. im Januar 1932 sieben Nazis die koschere Saarbrücker Speisegaststätte Süßmann, die sich in der ersten Etage in der Bahnhofstraße 91 befand. Und im September 1930 hatten 80 uniformierte Nazis gegen Illinger Juden randaliert. 

7. April 1933:  Mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" wurden Beamte „nicht arischer Abstammung" in den Ruhestand versetzt. Dieser sogenannte „Arierparagraph“ wurde auf andere Berufsgruppen übertragen, um jüdische Menschen aus allen gesellschaftlichen Bereichen  wie des öffentlichen Dienstes, der Universitäten und freien Berufen wie etwa Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte und Apotheker auszugrenzen und in ihrer Existenz zu vernichten. Als Volljude galten Menschen, bei denen mindestens drei der Großelternteile jüdisch waren, bei zwei war man „Halbjude“ und bei einem „Vierteljude“. Obwohl die NS-Propaganda von der jüdischen Rasse sprach, war die Religion für die Einstufung maßgeblich. Auch die zahlreichen jüdischen Männer und Frauen, die zu einer christlichen Konfession konvertiert oder sich für die Konfessionslosigkeit entschieden, wurden als Jüdinnen und Juden eingestuft, diskriminiert und verfolgt. Die beiden christlichen Kirchen unternahmen nichts, um die zum Protestantismus oder Katholizismus konvertierten jüdischen Frauen und Männer zu schützen.
Obwohl das Saargebiet noch unter Völkerbundverwaltung stand, begannen Angehörige der freien Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte ihre jüdischen Kollegen von sich aus und aus freien Stücken auszugrenzen und zu boykottieren. Wie im Reich profitierten sie materiell von dieser Verdrängung.   

10. Mai 1933: Vor allem Studentinnen und Studenten des nationalsozialistischen Studentenbundes verbrannten an den Hochschulen und Bibliotheken unter der Parole „Wider den undeutschen Geist“ Literatur von jüdischen Autoren und Autorinnen, Sozialdemokraten, Kommunisten und anderen Männern und Frauen, deren Werke der NS-Ideologie missfielen.

22. September 1933: Mit dem Gesetz zur Reichskulturkammer wurde jegliche künstlerische Tätigkeit an eine Mitgliedschaft in der Reichskulturkammer gebunden. Diese Mitgliedschaft wurde nicht-arischen Männern und Frauen und politisch Andersdenken verwehrt. Damit wurden Jüdinnen und Juden, die in allen Kulturbereichen tätig waren, ihrer Existenz beraubt. Obwohl das Saargebiet unter Völkerbundverwaltung stand, begann auch hier eine Ausgrenzung jüdischer Kulturschaffender, etwa durch Kampagnen der NS-Presse. Nach der Rückgliederung des Saargebietes schützte das Römische Abkommen die jüdischen Menschen bis Ende Februar 1936 vor solchen Maßnahmen. Ab 1. März 1936 begann dann eine Entlassungswelle, wobei viele in diesem Bereich Tätige sich bereits vorher zur Emigration entschlossen hatten.         

13. Januar 1935: Nach dem Ersten Weltkrieg war das Saarkohlebecken durch den Versailler Vertrag vom Deutschen Reich abgetrennt worden. Erstmals bildete das Land an der Saar 1920 eine wirtschaftliche, politische und verwaltungsmäßige Einheit. Das Saargebiet unterstand der Verwaltung des Völkerbundes und einer von ihm eingesetzten Regierungskommission. Es gab keine Teilhabe und Mitgestaltung der Einwohner, sondern lediglich über den sogenannten Landesrat die Möglichkeit, der französisch dominierten Regierungskommission Empfehlungen zu geben. 15 Jahre später sollte die Bevölkerung darüber abstimmen, ob sie zurück zu Deutschland, zu Frankreich oder weiterhin eine Völkerbundverwaltung (=Status quo) wünschte. Bei der Volksabstimmung am 13. Januar 1935 stimmten dann über 90 Prozent der Bevölkerung für die Rückkehr zu Deutschland, seit 1933 Hitler-Deutschland.

.

Tatort Völklingen, Poststraße 13: Die Täter präsentieren sich dreist vor der Kamera und der Fotograf begleitete ihre antisemitische Aktion. Zwei Jugendliche beschmieren das Textil- und Konfektionswarengeschäft von Samuel Lieser. Eine johlende Menge beobachtet sympathisierend das Geschehen. Als Samuel Lieser sich zu wehren versucht, wird er bedroht. Als er nachmittags den Vorfall der Völklinger Polizei anzeigen will, wird er von den Polizisten ausgelacht. - Landesarchiv Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Nr. 1004.

Tatort Völklingen, Poststraße 13: Die Täter präsentieren sich dreist vor der Kamera und der Fotograf begleitete ihre antisemitische Aktion. Zwei Jugendliche beschmieren das Textil- und Konfektionswarengeschäft von Samuel Lieser. Eine johlende Menge beobachtet sympathisierend das Geschehen. Als Samuel Lieser sich zu wehren versucht, wird er bedroht. Als er nachmittags den Vorfall der Völklinger Polizei anzeigen will, wird er von den Polizisten ausgelacht. - Landesarchiv Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Nr. 1004.

Tatort Völklingen, Poststraße 13: Die Täter präsentieren sich dreist vor der Kamera und der Fotograf begleitete ihre antisemitische Aktion. Zwei Jugendliche beschmieren das Textil- und Konfektionswarengeschäft von Samuel Lieser. Eine johlende Menge beobachtet sympathisierend das Geschehen. Als Samuel Lieser sich zu wehren versucht, wird er bedroht. Als er nachmittags den Vorfall der Völklinger Polizei anzeigen will, wird er von den Polizisten ausgelacht. - Landesarchiv Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Nr. 1004.

.

Tatort Völklingen, Poststraße 13: Die Täter präsentieren sich dreist vor der Kamera und der Fotograf begleitete ihre antisemitische Aktion. Zwei Jugendliche beschmieren das Textil- und Konfektionswarengeschäft von Samuel Lieser. Eine johlende Menge beobachtet sympathisierend das Geschehen. Als Samuel Lieser sich zu wehren versucht, wird er bedroht. Als er nachmittags den Vorfall der Völklinger Polizei anzeigen will, wird er von den Polizisten ausgelacht. - Landesarchiv Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Nr. 1004.

Tatort Völklingen, Poststraße 13: Die Täter präsentieren sich dreist vor der Kamera und der Fotograf begleitete ihre antisemitische Aktion. Zwei Jugendliche beschmieren das Textil- und Konfektionswarengeschäft von Samuel Lieser. Eine johlende Menge beobachtet sympathisierend das Geschehen. Als Samuel Lieser sich zu wehren versucht, wird er bedroht. Als er nachmittags den Vorfall der Völklinger Polizei anzeigen will, wird er von den Polizisten ausgelacht. - Landesarchiv Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Nr. 1004.

Tatort Völklingen, Poststraße 13: Die Täter präsentieren sich dreist vor der Kamera und der Fotograf begleitete ihre antisemitische Aktion. Zwei Jugendliche beschmieren das Textil- und Konfektionswarengeschäft von Samuel Lieser. Eine johlende Menge beobachtet sympathisierend das Geschehen. Als Samuel Lieser sich zu wehren versucht, wird er bedroht. Als er nachmittags den Vorfall der Völklinger Polizei anzeigen will, wird er von den Polizisten ausgelacht. - Landesarchiv Saarbrücken, Landgericht Saarbrücken, Nr. 1004.

15. September 1935: Die Nürnberger Gesetze und hier vor allem das sogenannte  „Reichsbürgergesetz“ entzogen Juden Rechte und degradierten sie zu minderwertigen Staatsangehörigen ohne politische Rechte. Mit dem „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ wurden ihnen Grund- und Freiheitsrechte genommen, eine Eheschließung mit Christen stand unter Strafe. Ebenso verboten waren jegliche intimen Kontakte und die Beschäftigung von deutschen Frauen unter 45 Jahren in jüdischen Haushalten. Zuwiderhandlungen wurden zur „Rassenschande“ erklärt und bestraft. Die arische Gesellschaft wurde zur „Reinhaltung der arischen Rasse“ verpflichtet, davon abgetrennt, die ausgegrenzte jüdische Rasse. Die Zugehörigkeit zu ihr wurde von der Konfession der Großelternteile abhängig gemacht. Und dennoch ermöglichten die Kategorisierungen Glaubensjuden, Rassejuden und Mischlinge ersten und zweiten Grades willkürliche Zuordnungen. Im Zuge der Verordnungen zur Umsetzung der Nürnberger Gesetze wurde Juden das politische Stimmrecht aberkannt, ebenso durften sie kein öffentliches Amt mehr ausüben. Bis zum 1. Juli 1943 wurden insgesamt 13 Folgeverordnungen erlassen, die in alle Lebensbereiche eindrangen und jüdische Menschen systematisch entrechteten.

1933 bis 1935:  Allein in diesem Zeitraum ereigneten sich m Saargebiet mindestens 50 antisemitische Vorfälle, die angezeigt wurden. Von einer Vielzahl weiterer Vorgänge, die nicht zur Anzeige kamen, ist auszugehen. Juden wurden auf offener Straße zusammengeschlagen, jüdische Kaufleute belästigt, Friedhöfe geschändet und selbst Beerdigungen gestört. Auch Neid und Konkurrenzdenken erklären dieses Verhalten und die Erwartung, dass das Saargebiet 1935 an Hitler-Deutschland fällt. Jüdische Kinder wurden in Saarbrücken an der Oberrealschule von Mitschülern schikaniert und gequält, ein um Hilfe gebetener Lehrer schritt nicht dagegen ein. Auch in anderen Schulen ereigneten sich antisemitische Vorfälle.

1937-1939 Maßnahmen zur völligen Entrechtung und Entmenschlichung

1938: Die Firma Günther & Co in Dresden präsentierte das Brettspiel „Juden raus“. Es war an „Mensch ärgere Dich nicht“ angelehnt und symbolisierte eine jüdische Menschen verachtende Lebenseinstellung. Antisemitismus sollte so in die Mitte der Gesellschaft getragen und insbesondere Kindern „eingetrichtert“ werden.  Worte wie „judenfrei“ galten zu dieser Zeit als vorbildlich.  Schilder vor Ortseinfahrten wie „Juden sind hier unerwünscht“ belegen den ausgrenzenden und immer stärker auf Vernichtung angelegten Antisemitismus.

26. April 1938: Folgeverordnungen zu den Nürnberger Gesetzen zwangen Juden ab 1938 dazu, Vermögen von über 5.000 Reichsmark anzugeben (26.4.1938). Auswanderungswillige Juden wurden mit einer zynisch als „Reichsfluchtsteuer“ bezeichneten Abgabe weitgehend enteignet. Jüdische Handwerksbetriebe und Geschäfte wurden als jüdische Betriebe registriert und gekennzeichnet, verbunden mit Boykottaufrufen.

24. Juli 1938: Jüdische Ärztinnen und Ärzte durften sich nur noch „Krankenbehandler“ nennen und nur noch jüdische Patienten behandeln.

17. August 1938: Alle jüdischen Männer mussten zusätzlich den Vornamen „Israel“ und alle Frauen den Vornamen „Sara“ tragen.

27. September 1938:  Jüdische Rechtsanwälte wurden als jüdische „Konsulenten“ bezeichnet  und durften nur noch Juden vertreten.      

Reichspogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938

9. auf den 10. November 1938: Reichspogromnacht mit der Zerstörung und Brandschatzung  jüdischer Geschäfte und Synagogen sowie der Schändung jüdischer Friedhöfe. Der Bevölkerung sollte die absolute Entrechtung der Juden vorgeführt werden. Jüdinnen und Juden wurden gedemütigt, zusammengeschlagen und auch totgeschlagen.

12. November 1938: Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben. Damit wurde Jüdinnen und Juden die wirtschaftliche Existenz genommen, da ihnen eine gewerbliche Tätigkeit ab 1. Januar 1939 untersagt wurde. Jüdische Ärztinnen und Ärzte  verloren nun endgültig ihre Zulassung, ebenso Anwälte. Ferner wurde jüdischen Menschen der Besuch von Kinos, Konzerten und Theaterveranstaltungen und überhaupt von jeglichen kulturellen Veranstaltungen verboten.

15. November 1938: Jüdische Schüler durften keine deutschen Schulen mehr besuchen.

28. November 1938: Jüdischen Menschen wurde das Betreten bestimmter Bezirke verboten. Sie durften ihre Wohnungen nur noch zu bestimmten Zeiten verlassen.

3. Dezember 1938: Jüdische Menschen verloren ihre Führerscheine und die Zulassung ihrer Autos.

8. Dezember 1938: Jüdische Menschen durften keine Universitäten mehr besuchen.

Ab 1939 - Der Weg in den Massenmord an Millionen von Jüdinnen und Juden

30. April 1939: Das Gesetz über Mietverhältnisse ermöglichte es, ohne Grund Juden als Mieter aus ihren Wohnungen zu jagen und sie zwangsweise in „Judenhäuser“  zu bringen.

September 1939: Jüdische Menschen durften ihre Wohnungen im Sommer ab 21 Uhr und im Winter ab 20 Uhr nicht mehr verlassen.

September 1939: Mit dem Überfall auf Polen (Hitler-Stalin-Pakt) begann der Massenmord an jüdischen Kindern, Männern, Frauen und Greisen. Die Ausgrenzung und Vernichtung der jüdischen Bevölkerung wurde mit Beginn des Zweiten Weltkrieges auf die überfallenen und besetzten Länder übertragen, teilweise mit kollaborierenden Regierungen und Bevölkerungen der überfallenen Länder. In Osteuropa wurden Juden in Ghettos eingepfercht. Einsatztruppen der SS, Wehrmacht und Ordnungspolizei führten Massenerschießungen durch. Jüdinnen und Juden wurden in Lastwagen und Bussen eingesperrt und durch ins Innere eingeleitete Motorabgase erstickt.

23. September 1939: Rundfunkgeräte von Juden wurden beschlagnahmt. 

12. Dezember 1939: Durch  Generalmajor Theodor Groppe vereiteltes Judenpogrom der NSDAP-Kreisleitung  Saarlouis.

22. Oktober 1940: Die sogenannte „Wagner-Bürckel-Aktion“ hat ihren Namen, weil sie von Josef Bürckel, Gauleiter Saarpfalz, und Robert Wagner, Gauleiter Baden, organisiert wurde. Bürckel wollte alle Jüdinnen und Juden aus seinem unmittelbaren Machtbereich vertreiben. So wurden aus dem Saarland ungefähr 150 zumeist ältere jüdische Menschen in das Lager Gurs am Fuß der Pyrenäen verschleppt. Es waren Juden und Jüdinnen, die sich eine Emigration nicht leisten konnten oder aus anderen Gründen an der Saar verblieben waren. Unter ihnen etwa die zweijährige Mathel  Salmon aus Homburg und als ältester der 88-jährige Josef Kahn aus Merzig-Brotdorf. Die Gaue Baden und Saarpfalz wurden damit die ersten „judenfreien“ Gaue. Über 6.500 jüdische Menschen wurden bei dieser Aktion deportiert. Ihre Ausführung erfolgte über die Gestapo, die SS und andere NSDAP-Dienststellen, unterstützt durch die örtliche Polizei und auch durch die Denunziationen aus der Bevölkerung. Die Festnahmen erfolgten in den Morgenstunden. Die Verhafteten wurden zu einem Sammelplatz ans Saarbrücker Schloss gebracht und dort einem Notar vorgeführt. Sie mussten ihren Besitz abtreten, Schmuck und Bargeld wurde ihnen geraubt. Am 22. Oktober 1940 gegen 17 Uhr erfolgte der Abtransport in Viehwagen per Eisenbahn Richtung Avignon und Toulouse bis zu einem Dorf am Fuß der Pyrenäen. Von dort wurden sie, einige waren auf dem Transport bereits verstorben, mit Lastwagen ins Lager Gurs gebracht und später von dort über das Durchgangslager Drancy ins KZ Auschwitz und in andere Konzentrationslager verschleppt, wo viele von ihnen ermordet wurden.

22. Juni 1941: Überfall auf die Sowjetunion, Ausrottung der jüdischen Bevölkerung mit Massenmord in den besetzten und überfallenen Gebieten.

1. September 1941: Juden wurden gezwungen, einen gelben Stoff-Stern (nach Art eines Davidsterns)  auf der Kleidung zu tragen. Das Tragen des gelben Judensterns war bereits ab dem 23. November 1939 im besetzten Polen befohlen worden.

14. Oktober 1941: Beginn der Deportation von Juden aus dem sogenannten Altreich (Grenzen des Deutschen Reiches von 1937).

Wannseekonferenz: „Endlösung der Judenfrage"

20. Januar 1942: Wannseekonferenz, Besprechung zur „Endlösung der Judenfrage",Umsetzung der im Juli 1941 beschlossenen systematischen Ermordung der Juden. Reichsmarschall Hermann Göring hatte Reinhard Heydrich (Chef des Reissicherheitshauptamtes) mit der Umsetzung beauftragt. Protokolliert und organisiert wurde die Konferenz von Adolf Eichmann, „Judenreferent“ im Reichssicherheitshauptamt.

18. Februar 1942: Reichspropagandaminister Joseph Göbbels ruft zum „Totalen Krieg auf“. Vorausgegangen war die Niederlage bei Stalingrad.

Ab August 1943 wurden Hitlerjungen unter 18 Jahre zur Wehrmacht eingezogen. Obwohl  ein Sieg Deutschlands aussichtslos war, führten Hitler und seine Getreuen den Krieg weiter, um das Ziel der „Endlösung“ bzw. der Ausrottung der jüdischen Menschen zu erreichen. Hitler führte nun unübersehbar Krieg gegen das eigene Volk. Dennoch regte sich dagegen kaum Widerstand. Wer öffentlich am Endsieg zweifelte, riskierte die Todesstrafe.  

27. Januar 1945: Befreiung des KZ Auschwitz.

8. Mai 1945: Befreiung der von der NS-Diktatur verfolgten Menschen, Kapitulation von  NS-Deutschland.  Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten 11 Millionen jüdische Menschen in Europa. Sechs Millionen Jüdinnen und Juden wurden durch NS-Deutschland ermordet.  Besonders hoch war der Anteil ermordeter Juden aus Polen und der Sowjetunion. Von den 3,4 Millionen polnischen Juden wurden 3 Millionen Jüdinnen und Juden ermordet.

Vorheriges Kapitel

    

Verfolgung in der NS-Zeit